Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission prüft ein verpflichtendes Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern. Ein automatisches Teilen der Rentenpunkte soll vor allem die eigenständige Absicherung von Frauen verbessern, ist jedoch innerhalb der Kommission noch nicht abschließend beschlossen.
Rentenkommission berät obligatorisches Rentensplitting
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern. Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält und über den das „Handelsblatt“ berichtet. Ein solches Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten.
Die Folge eines verpflichtenden Splittings wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Entschieden ist eine entsprechende Empfehlung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft indes noch nicht.
Freiwillige Regelung seit 2002 kaum genutzt
Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1.000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt.
So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen- oder Witwerrente, später kategorisch aus.
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