Mitglied der Rentenkommission Peter Bofinger warnt vor einer Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung und sieht darin eine erhebliche finanzielle Belastung für den Staat. Er verweist zugleich auf verfassungsrechtliche Hürden und einen problematischen Übergangszeitraum von mehreren Jahrzehnten. Die Rentenkommission hatte eine umfassende Erwerbstätigenversicherung zwar als Idealbild beschrieben, aber als schwer umsetzbar eingestuft.
Warnung vor finanzieller Doppelbelastung
Peter Bofinger, Mitglied der Rentenkommission, lehnt eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ab. „Das wäre eine massive Doppelbelastung für den öffentlichen Sektor“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Bofinger erläuterte, bei einer Systemumstellung müsse der Staat als Arbeitgeber für neue Beamte Rentenbeiträge abführen und gleichzeitig die Pensionen der jetzigen Pensionäre zahlen. Nach seiner Darstellung würde diese finanzielle Doppelbelastung die nächsten 40 Jahre bestehen, bis die heutigen Beamten im Ruhestand seien. „Dieser Übergang ist das Problem. Wenn jemand ein Patentrezept hat, soll er es zeigen, aber es ist einfach sehr schwierig umzusetzen.“
Verfassungsrechtliche Hürden
Zugleich verwies Bofinger auf verfassungsrechtliche Probleme einer vollständigen Aufnahme der Beamten in die GRV. Er argumentierte, das Beamtenverhältnis sei ein besonderes, vom Bundesverfassungsgericht abgesichertes Verhältnis. „Man müsste dann wirklich die Verfassung ändern.“ Alternativ müsste die entstehende Lücke nach seinen Worten mit einer Erhöhung der Bezüge ausgeglichen werden.
Rentenkommission und Bundesarbeitsministerin
In ihrem Bericht hatte die Rentenkommission eine Erwerbstätigenversicherung samt Beamten als „Idealbild der Alterssicherung“ bezeichnet. Zugleich hieß es dort, dieses Idealbild sei „in absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte vor ein paar Wochen für die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung plädiert.
