Die deutschen Arbeitgeber hatten im vergangenen Jahr hohe Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt. Mit einer Summe von 76,7 Milliarden Euro wurde ein neuer Rekord erreicht.
Verdoppelung der Kosten innerhalb von 14 Jahren
Laut der Studie des IW haben sich die Kosten für die Lohnfortzahlung in den letzten 14 Jahren verdoppelt. „Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt“, wie das Institut betont. Als Ursachen dafür nennt die Studie den hohen Beschäftigungsstand, starke Lohnerhöhungen und einen unveränderten hohen Krankenstand. Für das laufende Jahr wird keine Trendumkehr erwartet.
Details zur Lohnfortzahlung und Krankengeld
Das IW beruft sich bei seinen Daten auf das Bundesarbeitsministerium und die Betriebskrankenkassen sowie auf eigene Schätzungen. Innerhalb von drei Tagen müssen erkrankte Beschäftigte ein ärztliches Attest vorlegen, um das Gehalt für bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber weiterhin zu erhalten. Sollte die Genesung länger als sechs Wochen dauern, übernehmen die Krankenkassen die Zahlung in Form eines Krankengelds, welches 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts beträgt.
Erhöhte Kosten für Arbeitgeber
„Im Jahr 2023 zahlten die Arbeitgeber laut Sozialbudget 64,9 Milliarden Euro an Bruttoentgelten für ihre erkrankten Mitarbeiter, dazu kamen weitere 11,9 Milliarden Euro für ihren Anteil am Sozialversicherungsbeitrag“, so das Institut. Damit summieren sich die Kosten für die Unternehmen auf insgesamt 76,7 Milliarden Euro.
Krankenstand bleibt hoch
Studienautor Jochen Pimpertz begründet den Kostenanstieg mit dem hohen Beschäftigungsstand und den gestiegenen Löhnen und Gehältern. Doch nicht nur diese Faktoren sind ausschlaggebend, denn auch der Krankenstand ist weiterhin hoch. „Verzeichnete der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) im Jahr 2010 noch durchschnittlich 13,2 Kalendertage, an denen ihre beschäftigten Mitglieder ein ärztliches Attest vorlegten, so waren es im Jahr 2022 bereits 22,6 Tage“, so Pimpertz.
IW fordert Einschränkungen bei der Krankschreibung
Die Studie fordert eine Einschränkung der Möglichkeiten zur telefonischen Krankschreibung. „Grundsätzlich ließe sich die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung auf den Hausarzt oder einen in Deutschland ansässigen Arzt beschränken“, so die Studie. Bei Atemwegserkrankungen während eines Auslandsurlaubs sollten Beschäftigte den persönlichen Kontakt mit einem ortsansässigen Arzt aufnehmen können.
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