Um die Klimaziele zu erreichen, plant die Bundesregierung, Tankstellen ab dem Jahr 2028 dazu zu verpflichten, mindestens eine Schnellladesäule für E-Fahrzeuge zu betreiben. Dies betrifft laut Bundesverkehrsministerium alle Betreiber mit über 200 öffentlichen Tankstellen.
Verpflichtung für Tankstellen
Nach einem Bericht der „Bild“, welcher sich auf einen Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums stützt, sollen Tankstellen ab 1. Januar 2028 mindestens einen Schnellladepunkt betreiben. Hierbei sind Tankstellen ausgenommen, die innerhalb eines Kilometers bereits eine entsprechende Ladesäule zur Verfügung stellen. Weiterhin muss gemäß dem Entwurf jede Schnellladesäule eine Ladeleistung von wenigstens 150 Kilowattstunden aufweisen.
Die Kosten des Vorhabens
Die geschätzten Kosten für den Aufbau dieser Infrastruktur belaufen sich laut Bundesregierung auf etwa 432,1 Millionen Euro. Hinzu kommt „ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund acht Millionen Euro“.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), welches die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vorsieht, ist ab 2025 vorgeschrieben, dass für jedes nicht-wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude mit über 20 Stellplätzen ein Ladepunkt errichtet werden muss. Bei Neubauten und Renovierungen kommen weitere Pflichten zum Bau von Ladepunkten hinzu.
Prognose der Internationalen Energieagentur
Wie die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert, müssen bis zum Jahr 2030 mindestens 66 Prozent der verkauften Autos elektrisch angetrieben sein, um die 1,5-Grad-Schwelle des Pariser Klimaabkommens nicht zu überschreiten.
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