# Regierung erwartet hohe Dunkelziffer beim Sozialleistungsmissbrauch in Deutschland Datum: 11.07.2026 05:14 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/regierung-erwartet-hohe-dunkelziffer-beim-sozialleistungsmissbrauch-in-deutschland-731448/ --- Die Bundesregierung rechnet mit einer deutlich höheren Zahl an Fällen von Sozialleistungsmissbrauch, als offiziell erfasst wird. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleiben viele Verdachtsfälle mangels behördlicher Vernetzung unentdeckt. Zugleich lässt sich der finanzielle Schaden nach Regierungsangaben nicht beziffern. ## Über 130.000 neue Verfahren in Jobcentern Im Jahr 2025 leiteten die Jobcenter nach Angaben von BMAS-Sprecherin Christina Breuer bundesweit rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden, sagte Breuer der „Welt am Sonntag“. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS. ### Schaden nicht bezifferbar Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nach Regierungsangaben derzeit nicht bestimmen. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin dem Blatt. Es lasse sich daher auch nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei. ### Aktionsplan und strengere Regeln für EU-Bürger Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin der „Welt am Sonntag“. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. „Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen“, hieß es aus dem BMAS gegenüber der „Welt am Sonntag“. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück