# Reformpläne für Richtergesetz gegen Verfassungsfeinde Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-12T13:12:05+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-12T13:12:09+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/reformplaene-fuer-richtergesetz-gegen-verfassungsfeinde-765919/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Das Bundesjustizministerium will das Schöffenamt besser vor Extremisten schützen. Personen ohne Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung oder mit schweren Vorstrafen sollen künftig ausgeschlossen werden. ## Ausschlusskriterien und Funktionsfähigkeit der Justiz Personen, die nicht die Gewähr bieten, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, sollen nicht mehr als Schöffen berufen werden. Personen, die zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sollen von der Berufung ausgeschlossen werden. Diese Maßnahmen sollen laut Ministerium die Funktionsfähigkeit der Justiz sicherstellen. Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben, bis eine Neuwahl stattgefunden hat. Damit sollen Blockaden verhindert werden, die durch die in kommunalen Gremien notwendige Zweidrittelmehrheit entstehen können. ### Stellungnahme der Ministerin und weitere Reformen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, Extremisten und „Verfassungsfeinde“ hätten in der Justiz nichts verloren. „Wer Recht spricht, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Das Schöffenamt sei ein verantwortungsvolles Amt. Der Gesetzentwurf sei ein weiterer Baustein der Strategie, „die Justiz zu stärken und widerstandsfähiger zu machen gegen alle, die den Rechtsstaat verachten“. Geplant sind zudem Änderungen in der juristischen Ausbildung: Wer die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpft, soll nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die Länder dürfen das e-Examen verpflichtend vorschreiben, und Jura-Studierende sollen ihre Praktika flexibler gestalten können. ### Stellungnahmefrist für Länder und Verbände Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt. Diese können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück