Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Plan, die jährlichen Zahlungen an den Pflegevorsorgefonds zu reduzieren, stößt auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs.
Kritik an Plänen zur Reduzierung des Pflegevorsorgefonds
Der Bundesrechnungshof hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen seiner Pläne, die jährlichen Zahlungen an die Vorsorgefonds zur Stabilisierung der Pflegeversicherung zwischen 2024 und 2027 um jeweils eine Milliarde Euro abzusenken, scharf kritisiert. Laut Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtete, ist es gerade die Aufgabe des Pflegevorsorgefonds, die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren. Sie können die Argumentation von Lauterbach, dass die Reduzierung der Finanzstabilität der Pflegeversicherung diene, nicht nachvollziehen.
Der Pflegevorsorgefonds und seine Funktion
Der Pflegevorsorgefonds wurde 2015 während der Großen Koalition eingerichtet. Jährlich werden bisher 0,1 Prozentpunkte der Beitragseinnahmen, etwa 1,7 Milliarden Euro, angelegt, um ab 2035 den Beitrag zu stabilisieren. Aufgrund der Alterung der Babyboomer wird erwartet, dass zu dieser Zeit viele von ihnen pflegebedürftig sein werden. Derzeit enthält der von der Bundesbank verwaltete Fonds etwa 10 Milliarden Euro.
Einfluss der Haushaltskonsolidierung auf Pflegeversicherung
Da Finanzminister Christian Lindner (FDP) den 2022 eingeführten Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro gestrichen hat, entschied Lauterbach, die Einzahlungen in den Vorsorgefonds um diesen Betrag zu kürzen. Der Bundesrechnungshof warnt in seinem Bericht: „Das bedeutet, dass hier die kurzfristige Haushaltskonsolidierung des Bundes im Ergebnis zu einer langfristigen Verschlechterung der Finanzstabilität der Sozialen Pflegeversicherung führt.“ Sie mahnen weiter, die Reduktion der Zuführungen zum Pflegevorsorgefonds verschiebe die Finanzierungsprobleme der Sozialen Pflegeversicherung nur in die Zukunft, statt sie systematisch zu lösen.
Das fragliche Vorhaben wirft Zweifel auf, ob der Etatentwurf für den Einzelplan des Gesundheitsministeriums in seiner jetzigen Form bestehen kann.