# Prozess gegen Sexualstraftäter im Hafturlaub Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-07T14:46:47+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07T14:46:47+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/prozess-gegen-sexualstraftaeter-im-hafturlaub-764137/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- 23-Jähriger soll zwei Jungen missbraucht haben – Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung Vor dem Landgericht Aschaffenburg hat der Prozess gegen einen 23-jährigen Sexualstraftäter begonnen, der während eines mehrmonatigen Hafturlaubs zwei Jungen missbraucht haben soll. Der Angeklagte gestand vor Gericht, sich an einem zwölfjährigen und einem elfjährigen Jungen vergangen zu haben, wie die Süddeutsche Zeitung und die Mitteldeutsche Zeitung übereinstimmend berichten. „Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert. Ich schäme mich dafür“, zitieren beide Medien den Mann. Er habe sich über soziale Medien mit den Opfern in Verbindung gesetzt, nachdem er sich in seinem neuen Leben in Franken einsam gefühlt habe. Mit einer Familie aus dem Raum Aschaffenburg traf er sich regelmäßig, bis es zu den Übergriffen kam. Ein weiteres Opfer fand er später in Staßfurt (Sachsen-Anhalt), doch Ermittler nahmen ihn Ende Juli 2025 in Franken fest, bevor es zu weiteren Taten kam. ## Angeklagter droht Sicherungsverwahrung Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie das Herstellen und den Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. Staatsanwalt Sebastian Geis kündigte an, in der Hauptverhandlung die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu beantragen. Diese Maßnahme kann nach Verbüßung einer Haftstrafe angeordnet werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wie die Süddeutsche Zeitung erläutert. ### Wiederholungstäter mit frühem Geständnis Der 23-Jährige ist ein Wiederholungstäter. 2021 war er vom Landgericht Hannover wegen des Missbrauchs von vier Jungen im Alter von 10 bis 12 Jahren rechtskräftig verurteilt worden. Damals war er selbst erst 17 Jahre alt. Eine Gerichtssprecherin in Hannover betonte, der Verurteilte habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt, das den Opfern eine Aussage vor Gericht ersparte, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. ### Therapieversagen in Haftanstalt Hameln Während seiner Haftzeit in der Jugendanstalt Hameln (Niedersachsen) erhielt der Mann nach eigenen Angaben zunächst keine Therapie. Später sei ihm eine Therapeutin zugewiesen worden, die sich nicht mit Sexualstraftätern ausgekannt habe – angeblich wegen Personalmangels. Gruppengespräche und Einzeltermine mit einem anderen Therapeuten hätten laut dem Angeklagten nur oberflächlich gewirkt. Ein Ermittler äußerte vor Gericht die Vermutung, der Mann habe alle Fachkräfte manipuliert. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) sprach von einem „Versäumnis“, da vor dem Hafturlaub keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das Justizministerium bezeichnete dies als „Prognoseirrtum“ der Anstalt Hameln, der mittlerweile intern aufgearbeitet worden sei. ### Das Verfahren vor der 2 Das Verfahren vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht ist öffentlich, doch für die Vernehmung der Opfer könnte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das Gericht hat vier Verhandlungstage bis zum 21. Oktober anberaumt. Der Angeklagte betonte am ersten Prozesstag, er wolle eine Therapie beginnen und keine Straftaten mehr begehen. „Ich muss dieses Problem wirklich aktiv angehen, und wenn es sein muss medikamentös“, zitiert die Süddeutsche Zeitung seine Aussage. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück