In Nordrhein-Westfalen haben 45 Verfassungsrechtsprofessoren in einer Stellungnahme Pläne zur Einführung eines neuen Hochschulsicherheitsrechts unter Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) scharf kritisiert. Sie warnen vor einem „nicht wiedergutzumachenden Schaden“ und einem institutionalisierten Misstrauen, das durch die geplanten Maßnahmen entstehen könnte, berichtet die „Rheinische Post“.
Kritik an Umwidmung der Hochschulen
Julian Krüper, Verfassungsrechtsprofessor aus Bochum und einer der Mitunterzeichner der Stellungnahme, betont die Gefahr, dass Hochschulen von Orten des gemeinsamen Wagnisses auf der Suche nach Wahrheit zu Orten des Verdachts und der Disziplinierung umgewidmet werden könnten. Diese Ansicht teilt er mit seinen 44 Kollegen, die in dem Papier festhalten, dass die Hochschulen bereits über etablierte Instrumente zur Klärung von Grenzüberschreitungen verfügen.
Das geplante Hochschulsicherheitsrecht sieht erweiterte Sanktionsmöglichkeiten vor, um Machtmissbrauch, Diskriminierung und sexuelle Übergriffe an Hochschulen zu verhindern. Die Professoren sehen darin jedoch eine Bedrohung der akademischen Freiheit und argumentieren, dass solch weitreichende Sanktionen, wie sie vorgeschlagen werden, auf Basis „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ verfrüht verhängt werden könnten.
Antwort des Ministeriums
Im Wissenschaftsministerium wies der zuständige Abteilungsleiter Joachim Goebel die Vorwürfe zurück. In der „Rheinischen Post“ erklärte er: „Bei nachgewiesenem Fehlverhalten von Professorinnen und Professoren gibt es zurzeit als Sanktionsmöglichkeit nur die Rüge, die Gehaltskürzung und die Entfernung aus dem Dienst. Nach dem Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes werden wir auch stärker greifende Gehaltskürzungen und Zurückstufungen einführen.“ Goebel betonte, dass der Gesetzesentwurf mit allen relevanten Ministerien abgestimmt sei und vom Kabinett verabschiedet wurde. Er verweist zudem auf zwei juristische Gutachten, die die Positionen des Ministeriums unterstützen.
Offener Diskurs gefordert
In ihrer Stellungnahme fordern die Professoren einen offenen Diskurs, der essenziell sei, um bessere Argumente zu formulieren, Irrtümer zu entdecken und der Wahrheit näherzukommen. Sie betonen, dass dies nur im wechselseitigen Vertrauen gelingen könne, wobei gelegentliche Grenzüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Trotz laufender Anhörungen zeigt sich das Ministerium offen für Vorschläge zur präziseren Ausformulierung des Gesetzes, wie Goebel anmerkte.
Die Debatte um das Hochschulsicherheitsrecht in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Schutz vor institutionellem Fehlverhalten und der Bewahrung akademischer Freiheiten.
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