Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl äußert sich kritisch zu dem Vorschlag der CDU, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern. Diese Praxis wird als „neokoloniale Politik“ bezeichnet und es wird befürchtet, dass die Rechtsstaatlichkeit und die menschenrechtliche Situation in den betroffenen Staaten gefährdet sind.
Pro Asyl kritisiert CDU-Vorschlag zur Auslagerung von Asylverfahren
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat den Vorschlag der CDU, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, mit deutlichen Worten kritisiert. Der Geschäftsführer der Organisation, Karl Kopp, äußerte sich in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe dazu: „Die Vorschläge, die nun auch in Deutschland von der CDU kommen, sind nichts anderes als neokoloniale Politik. Frei nach dem Motto: Wir lagern alle Verantwortung für Schutzsuchende aus.“ Er fügte hinzu, dass diese Praktik das deutsche und europäische Asylrecht untergraben würde.
Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage und rechtsstaatlichen Verfahren
Kopp äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Umsetzung solcher Pläne und der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren. Er führte aus: „Werden Menschen nach Ruanda geschickt, so wie es Großbritannien nun plant, kann niemand mehr die Einhaltung von rechtsstaatlichen Verfahren gewähren.“ Er verwies auf die fragile Menschenrechtslage in Ruanda und befürchtet Menschenrechtsverletzungen und Gewalt gegen Geflüchtete.
Kritik an Großbritanniens Ruanda-Plan
Im Hinblick auf Großbritanniens Plan, Flüchtlinge ohne Prüfung eines Asylantrags nach Ruanda zu deportieren, äußerte Karl Kopp seine Sorge. Er hob hervor, dass deutsche Gerichte in der Vergangenheit Abschiebungen nach Griechenland abgelehnt haben, weil dort die Standards der Menschenwürde nicht eingehalten werden, und kritisierte: „Und nun reden wir über Abschiebungen nach Ruanda – das ist der Ausstieg aus dem Flüchtlingsschutz.“
Die britische Regierung hat jüngst ein Gesetz beschlossen, das solche Abschiebungen nach Ruanda ermöglicht, trotz eines Urteils des obersten Gerichts des Vereinigten Königreichs im November, dass eine frühere Version des Ruanda-Plans rechtswidrig ist. Um ein erneutes Urteil gegen den Ruanda-Plan zu verhindern, wurde nun die Anwendbarkeit des britischen Menschenrechtsgesetzes für das Asylgesetz außer Kraft gesetzt.
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