Die Debatte über eine mögliche Arbeitspflicht für Flüchtlinge stößt auf rechtliche Bedenken. Pro Asyl warnt vor Verfassungsbrüchen und fordert den vollen Zugang von Geflüchteten zum Arbeitsmarkt.
Pro Asyl äußert Bedenken
Der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, hat rechtliche Bedenken gegenüber einer “Arbeitspflicht” für Flüchtlinge geäußert. “Wir haben bei der Arbeitspflicht große verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Bedenken, weil dies an Zwangsarbeit erinnert und sie für 80 Cent pro Stunde arbeiten müssen”, sagte Alaows dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Er forderte einen kompletten Zugang für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt und kritisierte aktuelle Gesetze als ausgrenzend und rassistisch.
Ausgrenzende Debatte
Die gegenwärtige Debatte vermittelt laut Alaows den Eindruck, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien. Er betonte jedoch, “dabei unterliegen sie oft gesetzlichen Arbeitsverboten und verlieren durch langwierige Verfahren für die Erlangung von Arbeitserlaubnissen Jobangebote wieder”. Anstatt Geflüchtete zu Ausbeutung zu zwingen, sollten alle Arbeitsverbote für sie aufgehoben werden.
Rechtlicher Hintergrund
Eine Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit für Geflüchtete ist bereits seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Es handelt sich dabei um Arbeiten, die “sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde”. Eine Rechtsgrundlage für einen Zwang zu Arbeiten im privaten Sektor existiert jedoch nicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2019, dass Leistungsempfänger dazu angehalten werden können, aktiv an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitzuwirken. Staatliche Bevormundung oder Versuche der “Besserung” sind dabei jedoch ausgeschlossen.
Das Grundgesetz verbietet in Deutschland Zwangsarbeit. Ausnahmen bestehen nur bei gerichtlich angeordnetem Freiheitsentzug und einer allgemeinen, für alle gleichen, öffentlichen Dienstpflicht.
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