Angesichts der wiederholten Blockade der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof drängen die Polizeigewerkschaften auf eine schnelle Neuregelung. Die Gewerkschaftsvorsitzenden bemängeln unter anderem die Blockadehaltung des Bundesjustizministers und betonen den Wert von IP-Daten bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Vorratsdatenspeicherung und die Stellungnahme der Polizeigewerkschaften
Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), betonte die Bedeutung der Speicherung von IP-Daten für die Kriminalitätsbekämpfung im „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe): „Die Speicherung von IP-Daten ist in nahezu allen Kriminalitätsbereichen von enormer Bedeutung, da wir seit Jahren eine Verlagerung von Kriminalität aus dem analogen in den digitalen Bereich feststellen.“ Er kritisierte deutlich die Blockadehaltung des Bundesjustizministers.
Kritik am Bundesjustizminister
Bundesjustizminister Buschmann wurde von Peglow vorgeworfen, einen Gesetzentwurf zur bestmöglichen Nutzung der Möglichkeiten zur anlasslosen Speicherung von IP-Daten, die vom EuGH eröffnet wurden, zu blockieren. Buschmann bevorzugt das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“, bei dem Telekommunikationsanbieter bei Verdacht Daten von Nutzern für eine bestimmte Zeit speichern.
Handlungsbedarf aus Gewerkschaftsperspektive
Auch Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht Handlungsbedarf. Laut Poitz gehört „eine praxisnahe und damit realitätsnahe Regelung für den polizeilichen Umgang mit Kommunikationsverkehrsdaten“ zu einer effektiven Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Er kritisierte in der Zeitung einen „übertriebenen“ Datenschutz als „indirekten Täterschutz“.
Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft äußert sich
Heiko Teggatz, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, stellte zudem klar, dass Prävention das politische und polizeiliche Ziel sein sollte. Im „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) äußerte er Unverständnis für die Blockade des Justizministers und bezeichnete diese als möglicherweise grob fahrlässig.
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