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Polizei spionierte Gespräche der “Letzten Generation” mit der Presse aus, laut Bericht

(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Generalstaatsanwaltschaft München soll Gespräche mit Journalisten abgehört haben

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die Klimaprotestgruppe “Letzte Generation” offenbar zahlreiche Gespräche mit Journalisten abgehört. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, haben die bayerischen Ermittler einen Festnetzanschluss mit Berliner Vorwahl überwacht, den die “Letzte Generation” als offizielles Pressetelefon bewirbt. Seit Oktober 2022 sollen auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts bei Anrufen von Journalisten mitgehört haben. Die Abhörmaßnahmen beruhten auf Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgefertigt hat.

Telefonüberwachung von Aktivisten und Sprechern

Neben dem offiziellen Pressetelefon sollen die Ermittler auch weitere Telefone der Aktivisten ins Visier genommen haben, darunter die individuellen Handys einiger führenden Personen. Wer in den vergangenen Monaten mit Carla Hinrichs, einer der Sprecherinnen der “Letzten Generation”, sprechen wollte, konnte sie am besten über ihr Handy erreichen. Auch dort soll die Polizei mit in der Leitung gewesen sein. Die Abhörmaßnahmen beruhten auf Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München ausgefertigt hat.

Hohe Hürden für Abhörmaßnahmen bei Journalisten

Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist nicht per se verboten. Allerdings gelten dafür besonders hohe Hürden nach der Strafprozessordnung. Die Ermittler müssen stets genau Pressefreiheit gegen Strafverfolgung abwägen. Ob dies hier geschehen ist, sei zweifelhaft, so die “Süddeutsche Zeitung”. In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Problematik der Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt.

Kritik an Abhörmaßnahmen gegen Journalisten

Die Abhörmaßnahmen gegen Journalisten im Rahmen der Ermittlungen gegen die “Letzte Generation” sorgen für Kritik. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und muss stets geschützt werden. Die Ermittler müssen stets genau abwägen, ob die Abhörmaßnahmen notwendig und verhältnismäßig sind.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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