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Polizei Osnabrück warnt vor falschen Ferienhäusern und Mietwohnungen zur Urlaubszeit

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizeidirektion Osnabrück auch in diesem Jahr vor Internet-Betrugsmaschen in Zusammenhang mit Ferienhäusern oder Mietwohnungen. 

Ferienzeit ist immer wieder auch ein Stück weit Betrugszeit. Das Angebot mit falschen Ferienhäusern oder Mietwohnungen im Internet ist immer wieder ein Thema. Da hat man endlich das Traumferienhaus gefunden beziehungsweise eine Wohnung für eine Städtereise oder für den neuen Job gebucht, das Geld bezahlt – um dann festzustellen: Das Haus gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger. Die Polizeidirektion warnt zu Beginn der Sommerferien vor der Masche der Täter und gibt Tipps, wie man sich vor Betrügereien und Enttäuschungen bei der Buchung von Mietobjekten über das Internet schützen kann.

Mehrere Fälle in der Polizeidirektion Osnabrück

In der Polizeidirektion gab es in den letzten sechs Monaten einige solcher Fälle. Nicht alle Taten führten zu einem finanziellem Schaden – einige blieben im Versuchsstadium stecken. In einem Fall versuchte ein mutmaßlicher Betrüger unter dem Vorwand eine Wohnung auf Borkum zu vermieten, zwei Monatsmieten als Kaution im Voraus von einem Interessenten zu bekommen – ohne Erfolg. Bei einem anderen Fall buchte der Anzeigenerstatter online bei airbnb ein Apartment in Stuttgart. Um einen Besichtigungstermin zu bekommen, musste er sich registrieren und zwei Monatsmieten als Kaution überweisen. Beim dem anberaumten Besichtigungstermin stellte sich jedoch heraus, dass es Apartments an der Adresse gar nicht gab, sondern nur ein Mehrparteienhaus für betreutes Wohnen. Dem Betrugsopfer aus dem Landkreis Emsland entstand ein Schaden von über 3.000 Euro. In einem weiteren Fall hatte ein Betrugsopfer aus dem Landkreis Osnabrück im Internet ein Wohnungsinserat gefunden. Die Kaution von 1.600 Euro wurde auf ein ausländisches Konto überwiesen. Anschließend sollte die Besichtigung stattfinden. Der Kontakt brach allerdings abrupt ab. In einem weiteren Fall bekam die Anzeigenerstatterin aus Ostfriesland auf ihre Anzeige bei ebay-Kleinanzeigen ein Angebot, eine Wohnung in Bonn zu mieten. Nachdem sie die Kaution und eine Monatsmiete für die Wohnung überwies, meldete sich der Täter nicht mehr. Die Schadenshöhe liegt bei über 2.000 Euro.

Vorzugsweise per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen

Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung oder ein Wohnungsinserat unseriös oder betrügerisch ist, ist auf den ersten Blick nicht immer gleich zu erkennen. Ein wesentliches Kennzeichen für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu zahlen. Wird der Betrag dann einfach überwiesen, ist dieses Geld in der Regel unwiederbringlich verloren. Besser ist, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen. Dann kann man das Geld im Betrugsfall meist wieder zurückholen. Was Urlauber auch beachten sollten: Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zu bleiben. Vor der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsicht geboten.

Anruf beim Vermieter sorgt für Klarheit

„Eine Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur. Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie schnell enttarnt werden können“, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für betrügerische Maschen sind: Es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters. Stutzig werden sollte man außerdem bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Bei privaten Vermietungen sollte in einer Online-Karte nachgeschaut werden: Steht unter der angegebenen Adresse überhaupt ein Haus? Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch erscheint. Auch bei vertrauenswürdigen Vermietern sollte man nur buchen, wenn eine detaillierte Beschreibung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses vorliegt – also nicht nur die Anzahl der Zimmer und Betten, sondern auch Details zur Ausstattung oder Lage.

Die wichtigsten Tipps der Polizei im Überblick

  • Nie den vollen Preis im Voraus zahlen
  • Geld nicht überweisen, sondern wenn möglich per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen
  • Vor der Buchung anrufen und nur buchen, wenn der Vermieter beziehungsweise die Vermittlungsagentur persönlich erreicht wurden.
  • Alle Abmachungen schriftlich festhalten
  • Impressum genau überprüfen, gegebenenfalls bei Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbänden oder bei der örtlichen Tourismus-Organisation nachfragen
  • Bei einem Betrugsverdacht umgehend den Betreiber des Anzeigenportals informieren
  • Finger weg von ungewöhnlichen Konditionen
  • Immer Preise vergleichen – ist das Angebot außergewöhnlich günstig, eher misstrauisch sein
  • Über eine verschlüsselte Verbindung buchen (https)
  • In jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten


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Polizei Pressestelle
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