Polizei häufig gerufen: Rechtsextreme Parolen in Popsong

Deutschlandweit wurde die Polizei mindestens 360-mal aufgrund von rechtsextremen Parolen, gesungen zu dem italienischen Popsong “L`amour Toujours”, gerufen, so eine Erhebung des “Redaktionsnetzwerks Deutschland”. Besonders betroffen sind öffentliche Veranstaltungen und Schulen.

Verbreitung der Parolen

Zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 meldeten sich laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mindestens 368 Mal Ordnungshüter zum Einsatz, da zur Melodie des Songs von Gigi D`Agostino die Parole “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” gesungen wurde. Die Landeskriminalämter erfassten dabei sowohl Vorfälle bei öffentlichen Feiern und in Diskotheken, als auch bei privaten Feierlichkeiten und sogar an Schulen.

Die häufigste Verbreitung der Parole verzeichnete das RND in Nordrhein-Westfalen. Zwischen November 2023 und Juni 2024 rief das LKA von NRW 96-mal die Polizei aufgrund von verfassungs- oder ausländerfeindlichen Äußerungen. In Baden-Württemberg wurden bis Juli 2024 insgesamt 40 solche Fälle erfasst und in Mecklenburg-Vorpommern rief man die Polizei zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 45-mal zur Hilfe.

Zunahme von Vorfällen

Laura Kaufmann-Conrad, Sprecherin des LKA Hessen, sagte dem RND, dass aus Hessen keine Vorfälle vor November 2023 bekannt seien, aber “man kann durchaus von einer Häufung entsprechender Vorfälle in jüngerer Vergangenheit sprechen.” Seitdem seien aus Hessen 25 Fälle bekannt, bei denen Ermittlungsverfahren wegen Verdachts volksverhetzender Äußerungen eingeleitet worden seien. Diese laufen noch bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Auch in Hamburg ermittelt der Staatsschutz des LKA Hamburg in fünf Verfahren im Zusammenhang mit dem Song.

Jugendliche Beteiligung

Insbesondere Jugendliche seien oftmals in die Vorfälle verwickelt. Das Lied mit seinen Parolen wurde sowohl auf Schulhöfen als auch in Sozialen Medien von Minderjährigen gesungen und hochgeladen. In Baden-Württemberg waren bei rund einem Viertel der Fälle Minderjährige beteiligt. Auch in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden Vorfälle im Zusammenhang mit dem Lied gemeldet, an denen ebenfalls Minderjährige beteiligt waren.

Uneinheitliches Behörden-Vorgehen

Die Vorgehensweise der zuständigen Behörden ist jedoch nicht einheitlich. So hält die Berliner Polizei das Lied an sich nicht für eine Straftat, und auch die Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg sieht die Parole nicht per se als strafbar an.

Bereits Ende Mai entfachte ein auf Sylt aufgenommenes Handyvideo mit partyfeiernden Parolensängern Debatten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Parolen in dem Video als “ekelig” und “nicht akzeptabel”.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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