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Politiker Tiemo Wölken erklärt: Was bedeutet das geplante EU-Lieferkettengesetz für Unternehmen in der Region?

Es ist kein Geheimnis, dass Tiemo Wölken, SPD-Politiker und Mitglied des Europäischen Parlaments, für das europäische Lieferkettengesetz einsteht. Derzeit wird zwischen EU-Parlament und Kommission noch um das Gesetz gestritten. Um Sorgen sowie weitere Fragen des regionalen Mittelstands zu klären, kam er am Mittwoch (21. Juni) zum Mittagsgespräch der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Unter dem Leitmotto „#GemeinsamNachhaltigWirtschaften“ will sich die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim einem neuen Themenfeld annähern. SPD-Politiker und Mitglied des Europäischen Parlaments Tiemo Wölken stellte deshalb nun die Unterschiede zwischen dem deutschen und EU-weiten Lieferkettengesetz vor.

Noch laufen die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und der zuständigen Kommission, Wölken hofft auf eine Einigung zum Jahresende. Die große Frage beim Mittagsgespräch: Was bedeutet das Gesetz für das eigene Unternehmen?
Befürworter wollen erschweren, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgetrickst wird, Kritiker befürchten eine noch strengere Auslegung. Für Wölken gehe es darum, gemeinsame Standards zu setzen und die Achtung der Menschenrechte weiter in den Vordergrund zu stellen.

Deutsches vs. europäisches Lieferkettengesetz: Was sind die Unterschiede?

Das Gesetz auf EU-Ebene sieht vor, dass die wirtschaftlichen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gelten. Während das deutsche Lieferkettengesetz bisher nur Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende in die Pflicht nimmt, würde das europäische Gesetz bereits ab 250 Mitarbeitenden greifen. Zusätzlich seien die EU-weiten Gesetzesunterschiede noch zu groß: „Während das bisherige französische Lieferkettengesetz ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitenden gilt, konzentriert sich das niederländische vor allem auf die Unterbindung von Kinderarbeit“, so der SPD-Politiker. Mit einem EU-Gesetz soll es einheitlicher werden, außerdem gebe es im deutschen Gesetz keine zivilrechtliche Haftung. Das bedeute, dass NGOs, Gewerkschaften und Co. nicht klagen können, sollten sie Menschenrechtsverletzungen feststellen.

Ein weiterer Unterschied bestehe in der Auslegung der Beweislast. Werden einem Unternehmen Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, so liegt es in Deutschland an der Justiz, sie zu beweisen. Das europäische Gesetz will sich Unternehmen dann zur Brust nehmen, wenn sie Menschenrechtsverletzungen durch ihre Risikoanalyse ausgemacht haben, sich aber trotzdem nicht um eine Verbesserung kümmern. Vor allem diese Neuerung hält Wölken für gerechtfertigt, jedoch fügt er hinzu: „Die Frage der Haftung ist der Punkt, in dem Parlament und Kommission sich am meisten streiten.“

Sorge: Große Unternehmen reichen Anforderungen nach unten durch

Eine Sorge der regionalen Unternehmer ist der Mehraufwand. Sollte die komplette Wertschöpfungskette im Fokus des Gesetzes stehen, befürchten Klein- und Mittelstand, dass Großunternehmen ihre Menschenrechtsverletzungen auf sie abwälzen. Die Frage sei, wer die Entschädigung am Ende zahlt. „Wir wollen das Gesetz so auslegen, dass jeder für seinen eigenen Einflussbereich verantwortlich ist“, antwortet Wölken. So sollen keine Mittelstandsunternehmen in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die großen Player nicht mitziehen. „Nur weil es Unternehmen gibt, die das Lieferkettengesetz umgehen, müssen wir das Alles nicht gleich sein lassen“, meint der Politiker.

Einige Unternehmensvertreter aus der Baubranche zeigten sich skeptisch gegenüber der konkreten Umsetzung. „Wenn ich auf der Suche nach bestimmten Steinen bin, soll ich dann nach Indien fahren und die Lage einzeln auf Kinderarbeit überprüfen?“, so die Frage an den Politiker. Wölken entgegnete der Sorge mit dem sogenannten Reporting Directive, einem Tool, mit dem Unternehmen sich Informationen über die jeweilige Lage vor Ort beschaffen können. Zusätzlich gebe es Unternehmerinnen und Unternehmen, die aktiv nach Alternativen suchen.


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Julian Dayan
Julian Dayan
Julian Dayan ist seit dem Mai 2023 im Team der Hasepost und unterstützt die Redaktion als Praktikant.

  

   

 

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