Am 3. September startet am Verwaltungsgericht Osnabrück ein brisante Verhandlung. Im Mittelpunkt steht die Klage einer Pflegehelferin, die sich gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot wehrt, das ihr im Jahr 2022 aufgrund fehlender Impf- oder Genesenennachweise gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auferlegt wurde.
Der Fall
Die Klägerin, die 2022 als Pflegehelferin im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück tätig war, wurde vom Landkreis Osnabrück aufgefordert, einen Nachweis über ihre Immunität vorzulegen. Diese Aufforderung basierte auf dem damals geltenden Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes. Da die Pflegehelferin dieser Aufforderung nicht nachkam, untersagte ihr der Landkreis im November 2022 die weitere Berufsausübung. Diese Regelung galt bis Ende des Jahres 2022.
Nun, knapp zwei Jahre später, wird die Rechtmäßigkeit dieses Verbots vor Gericht verhandelt. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der betreffende Paragraf in seiner damaligen Form mit den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit vereinbar war. Möglicherweise wird das Verfahren sogar ausgesetzt, um diese grundlegende Frage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.
RKI-Protokolle im Fokus
Ein besonders spannender Aspekt des Verfahrens ist die Einbeziehung der so genannten RKI-Protokolle. Diese Protokolle, die während der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle spielten, werden erstmals in einem Gerichtsverfahren thematisiert. Die Kammer hat als Zeugen Prof. Dr. Lars Schaade, den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und damaligen Leiter des Corona-Krisenstabs, geladen. Schaade wird unter anderem dazu befragt werden, wie bestimmte Passagen der Protokolle zu verstehen sind. Hierbei steht besonders die Rolle des RKI bei der Ausarbeitung der Empfehlungen im Mittelpunkt.
Großes öffentliches Interesse erwartet
Aufgrund der Bedeutung des Verfahrens und der erstmaligen juristischen Prüfung der RKI-Protokolle wird mit einem hohen öffentlichen Interesse gerechnet. Das Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf die Klägerin, sondern auch auf ähnliche Fälle bundesweit haben. Besonders die Frage, ob die damalige Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal verfassungsgemäß war, dürfte für zahlreiche Betroffene und juristische Experten von Interesse sein. Das Verfahren am 3. September könnte somit einen wichtigen Präzedenzfall schaffen.