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Patricia Heller: Osnabrücker Gleichstellungsbeauftragte oder linke Politik-Aktivistin?

Was hat die Sachbeschädigung an einer Sitzbank mit der laufenden Debatte im Bundestag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der jüngsten Wahl des US-Präsidenten zu tun?

Ein Leitartikel von Heiko Pohlmann zum wiederholten Aktivismus von Osnabrücks städtischer Gleichstellungsbeauftragten Patricia Heller

Obige Frage stellte eine Leserin Anfang dieser Woche unserer Redaktion. Hintergrund war die auf der Webseite der Stadt Osnabrück sowie in einer Pressemitteilung veröffentlichte „Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Osnabrück“ zu „antifeministischen Entwicklungen“.

Auslöser für das Statement von Patricia Heller, der städtischen Gleichstellungsbeauftragen, war eine Sachbeschädigung an einer orangefarbenen Parkbank, die auf Initiative des ZONTA Club Westfälischer Friede vor der Hochschule Osnabrück aufgestellt wurde – mithin bereits außerhalb des eigentlichen Einflussbereichs der Verwaltung.
Die Sitzbank soll das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen mittels Farbe und Hinweisplakette ins öffentliche Bewusstsein rücken. Auf der Plakette sind Hilfetelefonnummern sowie der Slogan „Hier ist kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen“ aufgedruckt. Auf der Bank vor der Hochschule wurde das Wort „kein“ entfernt, sodass nun ein Aufruf zur Gewalt an Frauen sichtbar ist.

Beschädigte Plakette an der Bank vor der Hochschule Osnabrück / Foto: Prof. Susanne Düchting
Beschädigte Plakette an der Bank vor der Hochschule Osnabrück / Foto: Prof. Susanne Düchting

Soweit so schlecht: Die Plakette wird schnellstmöglich ausgetauscht, teilt die Verwaltung mit, und der Vorfall reiht sich in den leider üblichen Vandalismus in der Stadt ein. Das gezielte Zerkratzen des Wortes “kein” transportiert eine üble Botschaft – verachtenswert und absolut nicht hinnehmbar!

Die Sachbeschädigung veranlasste Patricia Heller jedoch dazu, ein Statement zu veröffentlichen, das weit über die kommunalen Grenzen hinausreicht und auch nichts mehr mit der zerkratzten Plakette zu tun hat.
Darin richtet sie scharfes Bashing gegen den kürzlich mit großer Mehrheit in den USA wiedergewählten US-Präsidenten Donald Trump, den sie u.a. deswegen gewählt sieht, weil „er sich klar antifeministisch positioniert und das Recht von Frauen auf eigene Reproduktion instrumentalisiert“ [habe].

Von den fernen USA zieht Patricia Heller den Bogen nach Berlin. Dort will eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten der SPD, Grünen und der Linkspartei aktuell und damit noch kurz vor den anstehenden Neuwahlen eine Reform des Abtreibungsparagraphen §218 durchsetzen, um Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten grundsätzlich straffrei zu machen.
Zitat Heller: “der Verbleib des § 218 im StGB [birgt] hohe Risiken […], wenn sich rechte Mehrheiten im zukünftigen Verlauf weiterhin ausbreiten”. Rechte Mehrheiten? Vermutlich meint Heller damit CDU und CSU, die sich sehr deutlich gegen dieses Vorhaben so kurz vor den anstehenden Neuwahlen positionieren und in allen aktuellen Wahlumfragen die stärkste Fraktion im bald neu gewählten Bundestag stellen werden.

Washington und Berlin statt Rathaus am Markt und Stadthaus am Rissmüllerplatz? Patricia Heller entfernt sich mit ihrem Statement also nicht nur geografisch von ihrem städtischen Arbeitsplatz, sondern auch von den ihr laut niedersächsischer Kommunalverfassung übertragenen Aufgaben, die gemäß §9(2) NkomVG „die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung“, „Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune“ und die „örtliche Gemeinschaft“ umfassen.

Wo bitte ist nach dieser Aufgabendefinition Trump-Bashing und eine Stellungnahme zur straffreien Abtreibung Teil der Aufgaben einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten?
Beamte und Beamtinnen sind aus gutem Grund zur Neutralität und Mäßigung verpflichtet. Die Beurteilung ausländischer Staatspräsidenten und die Positionierung in laufenden Debatten im Bundestagswahlkampf gehören zu den Themen, bei denen Behördenmitarbeiter sich zurückhalten sollten. Nein, sie sind sogar per Gesetz zur Zurückhaltung verpflichtet! Diese Pflicht zur Neutralität gehört zu den ‘Grundpflichten’ für Beamte und kann auch nicht durch ein untergeordnetes Landesgesetz außer Kraft gesetzt werden.

Patricia Heller zeigte bereits im vergangenen Sommer mangelnde Zurückhaltung, als sie als Gleichstellungsbeauftragte ein Pamphlet unterzeichnete, das auch von linken und linksextremen Organisationen mitunterzeichnet wurde (HASEPOST berichtete).
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung […] bekennen”, so das Beamtenstatusgesetz.
Patricia Heller sah offenbar kein Problem darin, sich als Vertreterin der Stadt neben Gruppierungen wie der “Roten Hilfe” und der “Deutschen Kommunistischen Partei” zu platzieren, die im Visier des Verfassungsschutzes stehen.

Auf Nachfrage unserer Redaktion antwortete das Presseamt im Juni: „[Die Gleichstellungsbeauftragte] ist nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden (vgl. § 23 NGG).“

Angesichts der aktuellen Aktivität Hellers über den ihr durch die Kommunalverfassung zugedachten Aufgabenbereich hinaus und angeregt durch die Nachfrage einer Leserin, fragte unsere Redaktion erneut das städtische Presseamt an.
Der umfangreiche Fragenkatalog wurde wieder knapp beantwortet, wieder mit Verweis auf den §23 des NGG: „Das Niedersächsische Gleichstellungsbegesetz beschreibt unter anderem den Geltungsbereich und – in diesem Fall besonders relevant – die Unabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten (siehe §23). Darin heißt es: ‚Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin an Weisungen nicht gebunden.‘“

Diese Antwort bzw. Rechtsauffassung scheint jedoch falsch – vorbehaltlich einer Prüfung durch das Rechtsamt, die Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter als direkte Vorgesetzte der Gleichstellungsbeauftragten auslösen könnte – wozu sie womöglich sogar als Vorgesetzte verpflichtet ist, um eine Klärung herbeizuführen und disziplinarische Maßnahmen zu prüfen.
Der §23, den das Presseamt mehrfach als ‘Freibrief’ präsentierte, gehört zum zweiten Abschnitt des NGG und dieser ist nach §18 NGG eingeschränkt: „Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für die Verwaltungen der Gemeinden …“. Die niedersächsische Kommunalverfassung, die für Gleichstellungsbeauftragte tatsächlich gilt, schränkt vielmehr ein, dass die Gleichstellungsbeauftragten lediglich „bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben“ nicht weisungsgebunden sind. Dieser Aufgabenbereich betrifft jedoch ausschließlich „Kommune“, „öffentlicher Dienst“ und „örtliche Gemeinschaft“ (siehe oben) – nicht Debatten um Bundesgesetze oder die Einschätzung ausländischer Staatspräsidenten.
Wobei grundsätzlich die Frage im Raum steht, ob nicht ohnehin das Beamtengesetz verbietet, sich insbesondere zu einer parteipolitischen Debatte – noch dazu im laufenden Wahlkampf –, öffentlich als Vertreterin der Verwaltung und auf Briefpapier der Stadt Osnabrück zu positionieren.

 


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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

  

   

 

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