Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), fordert das Verbot bestimmter Selbstzahlerleistungen, die von Fachgesellschaften als schädlich eingestuft werden. Zudem hat er finanzielle und rechtliche Erleichterungen für Opfer von Behandlungsfehlern angekündigt, einschließlich der Einrichtung eines Härtefallfonds.
Forderung nach Verbot bestimmter Selbstzahlerleistungen
Stefan Schwartze kritisiert insbesondere die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter, eine der am häufigsten verkauften Selbstzahlerleistungen. „Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt“, sagte Schwartze. Er argumentiert, dass die Untersuchung zu falsch-positiven Befunden führen kann und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich zieht. Dies führt dazu, dass „junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt“ werden. Schwartze äußerte sich dazu gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Reformen zur Unterstützung von Opfern von Behandlungsfehlern
Außerdem bereitet die Ampelkoalition laut Schwartze rechtliche und finanzielle Erleichterungen für Opfer von Behandlungsfehlern vor. Die Gespräche mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über eine Reform des Patientenrechtegesetzes seien auf einem guten Weg. „Da ist Bewegung in der Sache“, so Schwartze.
Einführung eines Härtefallfonds
Darüber hinaus wird an der im Koalitionsvertrag festgelegten Schaffung eines Härtefallfonds gearbeitet. Der Fonds soll finanzielle Unterstützung bieten, wenn Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben und finanzelle Schwierigkeiten haben. Schwartze weist darauf hin, dass oft die Schwierigkeit besteht, nachzuweisen, dass der Schaden eindeutig durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde. Daher setze er sich dafür ein, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit als Nachweis ausreicht. „Das wird der Komplexität des menschlichen Körpers gerecht“, sagt der SPD-Politiker.
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