Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer warnt vor einer zunehmenden Verrohung der Gesellschaft durch soziale Medien, die politische Polarisierung begünstigen und die Demokratie bedrohen. Er plädiert für einen verbesserten Schutz öffentlicher Bediensteter und fordert härtere Strafen für Angriffe auf dieselben.
Soziale Medien als Triebkräfte der Polarisierung
Laut Boris Palmer, dem Tübinger Oberbürgermeister, dienen soziale Medien als Plattformen für Attacken aus der Anonymität, die zu einer Verrohung der Gesellschaft führen. Palmer, ehemals bei den Grünen, sagte dem TV-Sender „Welt“: „Die sozialen Medien erlauben es, aus dem Schutz der Anonymität als Heckenschütze Attacken zu reiten. Da wird auch eskaliert.“ Er sprach von einer gefährlichen Polarisierung der Gesellschaft, bei der politisch Andersdenkende als Feinde betrachtet und behandelt würden.
Angriffe auf Politiker
In Bezug auf die jüngsten Angriffe auf Politiker, hebt Palmer hervor, dass der Respekt vor diesen Personen abnehme und die Bereitschaft zur Gewalt zunehme. Er bemerkte: „Der beginnende Europawahlkampf bietet sozusagen die erste Gelegenheit, Politiker auf der Straße zu erwischen nach diesen eskalierenden Ereignissen insbesondere auch mit der AfD und auf der anderen Seite mit dem Angriff auf Israel“.
Geforderte Maßnahmen
Palmer argumentiert für strengere Strafen für Angriffe auf Personen, die öffentliche Ämter anstreben oder für die Gemeinschaft tätig sind, einschließlich Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Polizisten. „Wer Helfer, Retter, Sicherheitsleute attackiert, der muss von vornherein die Härte des Gesetzes fürchten“, so seine Warnung. Auch der Schutz von AfD-Politikern ist ihm wichtig. Trotz der „eindeutig erheblichen Anteile von Rechtsextremen“ in der AfD und ihrer Exklusionstaktiken, verdienten auch sie Schutz vor körperlicher Gewalt.
Palmer zu AfD und Zuwanderungsfragen
Palmer fügte hinzu, dass einige Anliegen der AfD, darunter Sicherheit und den Schutz vor Überfremdung, nicht einfach ignoriert werden könnten. „Das dürfen Menschen so empfinden. Das ist nicht verboten, ist auch nicht illegitim, dass man sagt, wir möchten Zuwanderung begrenzen, steuern und kontrollieren“, sagte er. Aber er äußerte klare Kritik an AfD-Politiker Björn Höcke wegen dessen Nutzung von Nazi-Jargon.
Gericht zu AfD
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellte kürzlich fest, dass es „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen gerichtet sind. Dem Urteil zufolge besteht der begründete Verdacht, dass ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel verfolgt, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. „Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist,“ so das Gericht in seiner Entscheidung.
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