# Osterfeuer 2026: Was in Osnabrück erlaubt ist – und was nicht Datum: 13.02.2026 08:00 Kategorie: Aktuell URL: https://hasepost.de/osterfeuer-2026-was-in-osnabrueck-erlaubt-ist-und-was-nicht-683150/ --- Am Ostersonntag und Ostermontag, 5. und 6. April, können auch in diesem Jahr wieder Osterfeuer stattfinden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgelegt. ## Welche Osterfeuer verboten sind Darin ist geregelt, dass Osterfeuer in der Innenstadt von Osnabrück sowie in den bebauten Ortsteilen verboten sind. Untersagt sind außerdem Feuer in Kleingartenparzellen, da dort die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche besteht eine Genehmigungspflicht. In der jeweiligen Genehmigung werden die einzuhaltenden Regeln als Auflagen formuliert. Wie bisher müssen die Osterfeuer einen öffentlichen Charakter haben, das heißt, sie müssen öffentlich zugänglich sein und öffentlich, zum Beispiel über Presse und Internet, angekündigt werden. ### Weitere Sicherheitsvorkehrungen Als maximale Grundfläche sind 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf ausschließlich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal vollständig umzuschichten. Zudem sind Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche des Feuers einzuhalten. Grundsätzlich sollte auch zu Einzelbäumen ein Abstand von mindestens 15 Metern eingehalten werden. Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes werden Genehmigungen unter der Bedingung erteilt, dass ab Windstärke 7 (ab 50 km/h) oder bei Vorliegen der Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5 ein allgemeines Abbrennverbot von Osterfeuern im Stadtgebiet Osnabrück gilt. Informationen hierzu erteilt auf Anfrage vor Ostern die Regionalleitstelle für die Feuerwehr unter der Telefonnummer 0541 500300. ### Zur Anmeldung Anträge können in diesem Jahr spätestens bis zum 20. März vorzugsweise über das Serviceportal gestellt werden, alternativ per E-Mail oder schriftlich beim Fachbereich Klima, Natur und Umwelt. Ansprechpartner ist Heiko Brosig (Telefon 0541 323-2434, E-Mail). Bei erstmaliger Antragstellung ist eine kostenpflichtige Abnahme der vorgesehenen Fläche durch den Fachbereich Klima, Natur und Umwelt erforderlich. Die Regelungen zum Osterfeuer sowie eine Stadtkarte mit den Verbotsgebieten finden sich online. In der interaktiven Karte lässt sich prüfen, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort grundsätzlich genehmigt werden kann. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück