# Osnabrücker Zoll sucht nach Illegalen in Barber- und Friseurläden Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-09-29T09:16:04+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-29T08:22:33+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/osnabruecker-zoll-sucht-nach-illegalen-in-barber-und-friseurlaeden-761094/ Kategorie: Aktuell --- Bei einer bundesweiten Kontrolle im Friseur- und Kosmetikgewerbe hat der Zoll auch in der Region Osnabrück zahlreiche Betriebe überprüft. Dabei trafen die Einsatzkräfte unter anderem einen ausländischen Beschäftigten an, der nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel verfügte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück beteiligte sich am Samstagmorgen (26. September) an der bundesweiten Schwerpunktprüfung. Insgesamt waren deutschlandweit rund 2.200 Zollbeamte im Einsatz. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Osnabrück rückten 27 Zöllner sowie sieben Beschäftigte anderer Behörden aus. Kontrolliert wurden insgesamt 50 Personen in Stadt und Landkreis Osnabrück, im Emsland, in der Grafschaft Bentheim sowie in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz und Nienburg. ## Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts Bei einer der Kontrollen traf der Zoll einen ausländischen Beschäftigten an, der nach Angaben des Hauptzollamts nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel verfügte „Noch vor Ort wurden die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Straftäter wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts aufgenommen“, erklärt Zollsprecher Stefan Poller. In 17 Betrieben begannen die Beamten darüber hinaus mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen. ### Zoll prüft 24 weitere Verdachtsfälle und prüft die Buchhaltung Nach den Kontrollen müssen nun rund zwei Dutzend Sachverhalte genauer untersucht werden. Nach Angaben des Hauptzollamts gibt es unter anderem Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn, Sozialleistungsbetrug und Untreue zulasten von Krankenkassen. Dazu wertet der Zoll nun die Geschäftsunterlagen der Betriebe aus und gleicht diese mit den Aussagen der Beschäftigten über ihre Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Beschäftigungsverhältnisse ab. ### Mindestlohn liegt seit Januar bei 13,90 Euro Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft unter anderem, ob Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und ausländische Arbeitnehmer über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Im Friseurgewerbe stoßen die Kontrolleure nach Angaben des Zolls regelmäßig auf Verstöße gegen Sozialversicherungsvorschriften und Mindestlohnregelungen. Eine Rolle spielt dort außerdem mögliche Scheinselbstständigkeit, etwa bei der sogenannten „Stuhlmiete“. Im Kosmetikgewerbe stehen insbesondere Nagelstudios im Fokus. Dort stellt der Zoll nach eigenen Angaben immer wieder Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht fest. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück