Der Osnabrücker Zoll hat eine Jacke und diverser Handtaschen beschlagnahmt. In beiden Fällen stammte das Leder, beziehungsweise der Pelz, von geschützten Tieren.
Bei der Paketabfertigung verhinderten Beschäftigte des Zollamtes Fledder in Osnabrück den Import einer mit amerikanischem Rotluchs besetzten Lederjacke. Eine weitere beschlagnahmte Einfuhr aus Indonesien umfasste Taschen, die aus der Haut der Pythonschlange produziert wurden.
Diese gefundenen Gegenstände unterliegen dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Einfuhr dieser Produkte bedarf sowohl einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes als auch einer Einfuhrgenehmigung Deutschlands. Da die Empfänger der Postsendungen beides nicht vorweisen konnten, wurden die Waren sichergestellt. Das Bundesamt für Naturschutz ist über den Sachverhalt informiert worden und entscheidet über die weitere Verwendung der Waren.
„Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ schützt weltweit Tiere und Pflanzen
Um der Gefährdung bzw. der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ – kurz das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA) – abgeschlossen. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. In Deutschland ist CITES seit 1976 gültig und bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Ungefähr 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten stehen derzeit unter seinem Schutz.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.