Bereits vor sechs Jahren wollten die „Experten“ der Osnabrücker SPD und der Grünen in Osnabrück Tempo 30 in der Innenstadt durchsetzen und waren sogar so weit gekommen, dass sie eine Mehrheit dafür im Stadtrat zusammenhatten.
Gegnern eines Tempolimits auf 30km/h auch außerhalb von Wohngebieten, hielt der „Verkehrsexperte“ der Osnabrücker SPD, Heiko Panzer seinerzeit vor, sie würden keine Sicherheit wollen und auch nichts ausprobieren. Dies sei die Folge von “Lobbyarbeit aus Windschutzscheiben-Perspektive”.
“Überall wo Menschen wohnen, da sagen sie, sie wollen sowas haben”, behauptete der Verkehrsexperte der Osnabrücker Grünen, Volker Bajus, in der Debatte um Tempo 30 in der Osnabrücker Innenstadt.
Tempo 30 in Osnabrück teilweise schon durchgesetzt – mit Erfolg?
Statt, wie ursprünglich von der Osnabrücker Ratsmehrheit ins Auge gefasst, neben der Iburger Straße möglichst auch auf Teilen des Walls und der Martinistraße die Geschwindigkeit zu limitieren, wurde inzwischen ein 30er Tempolimit auf der Iburger Straße als Modellversuch eingerichtet – an das sich allerdings nur wenige Verkehrsteilnehmer halten.
Zusätzlich gibt es zeitlich auf die Nachtstunden begrenzte Tempobremsen auf einigen Ausfallstraßen, oder mit Lärmschutz begründete Maßnahmen, wie das Tempo 30 auf der Lotter Straße.
Bundesgesetze bremsen Lokalpolitiker weiter aus
Die gesamte Innenstadt auszubremsen, das geht noch immer nicht. Bundesweit geltende Regelungen schieben zu aktionistisch agierenden lokalen Ideologen einen Riegel vor. Und wie es aussieht, bleibt es vorerst auch dabei.
„Abhilfe“, aus Sicht der Autobremser, sollte eine Initiative der Ampelkoalition im Bundestag schaffen, die Kommunen mehr Befugnisse gegen den Individualverkehr in die Hand gegeben hätte. Weitreichende Änderungen im Straßenverkehrsrecht hätten mehr Tempo-30-Zonen, Spielstraßen und Bus- und Fahrradspuren ermöglicht. Doch die Landesregierungen haben im Bundesrat am Freitag überraschend die Reform von Verkehrsminister Wissing blockiert.
Das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz hätte nur mit Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten können, die jedoch verweigerten die erforderliche Mehrheit. Nur über den Umweg des Vermittlungsausschusses könnte jetzt ein Kompromiss verhandelt werden.