(Symbolbild) Bagger
Die Ratsfraktionen der CDU und der SPD streiten über eine mögliche Einführung der Baulandsteuer. Ausgangspunkt ist eine Kritik der Christdemokraten an den Plänen der Ratsmehrheit um die Sozialdemokraten.
Die Baulandsteuer, auch Grundsteuer C genannt, war eine 1960 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführte und 1961 sowie 1962 erhobene Ausprägung der Grundsteuer, mit der Bodenspekukulation verhindert und Baulücken geschlossen werden sollten. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise und Mietrenditen, einer zunehmenden ‘Landflucht’ und immer mehr unbebauten Grundstücken trotz Wohnungsnot und Grundstücksmangel wird seit 2016 die Wiedereinführung der Grundsteuer C diskutiert. Dabei sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, auf unbebaute Grundstücke eine höhere Grundsteuer C zu erheben, damit mehr Grundstücke bebaut werden können.
Grundsteuer C ein „Bärendienst“ für den Wohnungsmarkt
Die Mehrheitsgruppe aus dem Osnabrücker Stadtrat um Grüne, SPD und Volt hatte die Einführung der neuen Grundsteuer C bereits angekündigt – zum Unmut der CDU, die darin einen „Bärendienst“ für den Wohnungsmarkt sieht. „Wie deutlich die zusätzliche Steuer im Finanzausschuss am 10. Mai voran gepeitscht wurde, ist für uns erschreckend, wird aber auch viele Eigentümer großer Gärten vor enorme finanzielle Herausforderungen stellen, sobald diese neue Grundsteuer eingeführt wird”, so Marius Keite (CDU), Vorsitzender des Finanzausschusses. “Die Steuer soll eigentlich große Investoren animieren, ihr Bauland nicht spekulativ unbebaut zu lassen. Doch am Ende wird es vor allem den normalen Eigenheimbesitzer mit großem Garten finanziell schmerzlich treffen. Besteht Planungsrecht für eine Bebauung in zweiter Reihe, fällt dann demnächst die neue, zusätzliche Grundsteuer an. Wir kritisieren scharf, dass Stadtbaurat Otte angekündigt hat, somit eine Bebauung in zweiter Reihe erzwingen zu wollen.”
Ab 2025 soll Grundsteuer C wieder möglich sein
Demnach sollen niedersächsische Kommunen in drei Jahren (2025) die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer C zu erheben. Die Weichenstellungen müssen laut Verwaltungsmitteilung jedoch zeitnah gestellt werden. So sollen baufertige Grundstücke zusätzlich besteuert werden, sofern sie nicht bebaut sind. Dies betreffe allerdings beispielsweise auch Gärten, bei denen eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist.
„Wir haben uns bereits im letzten Jahr gegen die Einführung einer sogenannten Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke in zweiter Reihe ausgesprochen. Es muss in Osnabrück erlaubt bleiben, dass Gärten mit Planungsrecht unbebaut bleiben. Gerade in Pandemie-Zeiten haben viele Bürgerinnen und Bürger ihren Garten nochmals mehr zu schätzen gelernt”, erläutert Florian Schwab, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Ebenso dürfen wir Familien mit Kindern, die bei Grundstückserwerb langfristig planen, um dort gegebenenfalls im Garten ein weiteres Eigenheim zu errichten, nicht über viele Jahre mit dieser zusätzlichen Steuer belasten. Wir brauchen Planungsrecht für neue Bauflächen, statt die Menschen durch neue Steuern zu zwingen, ihren Garten umgehend zu bebauen.“
Die Grundsteuerreform sei bereits jetzt ein aufwendiger Prozess, die Erhebung der neuen Grundsteuer darüber hinaus eine “Steuererhöhung durch die Hintertür”. Die Umsetzung verschlinge zudem mindestens so viel neue Personalkosten, wie dadurch eingenommen werden. Die CDU-Fraktion fordert die grün-rot-lilane Mehrheitsgruppe auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen: “Wir brauchen Wohnungen und keine neuen Steuern für Eigentümer, Mieter und Pächter großer Gärten.”
SDP reagiert auf CDU-Kritik
Die Sozialdemokraten stellen sich der CDU-Kritik allerdings deutlich entgegen, die auf künstliche Aufregung von gar nicht Betroffenen setze. „Trotz des Wohnungsmangels in Osnabrück werden baureife Grundstücke zu Spekulationsobjekten. Insbesondere zwischen bereits bebauten Grundstücken werden baureife Flächen oft gekauft, um einen Wertzuwachs abzuwarten und die Grundstücke dann mit Gewinn weiter zu veräußern. Ein Interesse an einer sachgerechten Nutzung der Grundstücke besteht in vielen Fällen nicht“, so Frank Henning, SPD-Ratsmitglied und Landtagsabgeordneter.
„Die Folge sind Baulücken, die städteplanerisch unbefriedigend sind und dazu führen, dass der Bedarf an Baugrundstücken und damit Wohnraum, trotz bereits voll erschlossener Flächen, nicht gedeckt werden kann. Das ist zweifach schädlich: erstens für die Stadtgesellschaft und zweitens für den Bodenbedarf für Baugrund und Infrastruktur“, ergänzt Susanne Hambürger dos Reis, SPD-Fraktionsvorsitzende im Rat.
Baulandsteuer als „wichtiges Instrument”
Zur Möglichkeit für Kommunen, die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 wieder zu erheben, meint die SPD daher: „Es wird die Möglichkeit eingeräumt, einen erhöhten Hebesatz auf baureife Grundstücke festzusetzen. Die zusätzliche grundsteuerliche Belastung von brachliegenden Flächen ist ein wichtiges Instrument, um einerseits Spekulationen zu begegnen und andererseits Bauland zu reaktivieren. Wir versprechen uns wichtige Impulse für die Innenentwicklung“, so Frank Henning weiter.
Der CDU-Kritik entgegnen die Sozialdemokraten weiter: „Auf Bundes- und Landesebene haben die CDU-Fraktionen die Einführung der Grundsteuer C mit vorangebracht. Umso mehr verwundert die Kritik des finanzpolitischen Sprechers der CDU im Rat, Marius Keite, an diesem Instrument, trägt es doch dazu bei, mehr bezahlbaren Wohnraum für Osnabrück zu schaffen“, gibt Hambürger dos Reis zu bedenken.
Die Stadt Osnabrück könne nun ihre Gestaltungsspielräume nutzen und bis 2025 ein Konzept entwickeln, um die Grundstücke in Osnabrück zu identifizieren, für die die genannten städtebaulichen Gründe gelten sollen. Das Ganze sei durch eine Satzung öffentlich bekannt zu machen und entsprechend zu begründen. Als städtebauliche Gründe kämen insbesondere die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten in Betracht sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung.
Ratsmehrheit will Einführung prüfen
Die Ratsmehrheit aus Grünen/SPD/Volt habe sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Einführung der Grundsteuer C zu prüfen. Sie sei aus Sicht der SPD-Fraktion ein Instrument, welches für mehr Wohnraum sorgen könne, ohne weitere Bauflächen zu planen und mit hohen Kosten zu erschließen. „Wir können damit wertvolle Außenflächen schützen und die unnötige Versiegelung der Landschaft verhindern, wenn mit Hilfe der Grundsteuer C im Innenstadtbereich Baulücken geschlossen werden“, so Henning abschließend.