# Osnabrück: Gericht erlaubt Balkonkraftwerk trotz Schatten Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-10-31T14:10:00+01:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-10-31T13:14:22+01:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/osnabrueck-gericht-erlaubt-balkonkraftwerk-trotz-schatten-772780/ Kategorie: Aktuell --- Ein Balkonkraftwerk an einem Balkon in Osnabrück darf vorerst hängen bleiben. Das Amtsgericht Osnabrück hat die Klage einer Wohnungseigentümerin gegen die Anlage über ihrem Balkon abgewiesen. Das Urteil vom 30. Oktober 2026 ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin besitzt eine Wohnung im zweiten Obergeschoss. Eine Mieterin in der darüberliegenden Wohnung hatte im April 2025 ein 3,52 Meter breites Balkonkraftwerk an ihrem Geländer installiert. Durch dessen Neigung reicht die zusätzliche Überdachung des unteren Balkons etwa 30 Zentimeter weiter nach außen. Die Eigentümerin verlangte den Rückbau. ## Gericht sieht keine erhebliche Beeinträchtigung durch Balkonkraftwerk Die Eigentümerin machte geltend, die Solarmodule verdunkelten ihren Balkon und verringerten den Lichteinfall in die Wohnung. Außerdem werde der Ausblick eingeschränkt und der Wert ihrer Wohnung gemindert. Sie befürchtete wirtschaftliche Nachteile durch eine mögliche Mietminderung. Die zusätzliche Verschattung bezifferte sie auf etwa zwei Quadratmeter, die im Tagesverlauf über den Balkon wanderten. Nach einer Beweisaufnahme bewertete das Amtsgericht die zusätzliche Verschattung und den eingeschränkten Ausblick als unwesentliche Beeinträchtigungen. Ein Anspruch auf Beseitigung nach Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestehe deshalb nicht. Nach Paragraf 906 BGB seien solche geringfügigen Auswirkungen hinzunehmen. ### Gesetz stärkt Balkonkraftwerke von Mietern und Eigentümern Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht zudem, dass der Gesetzgeber die Nutzung von Steckersolargeräten ausdrücklich erleichtert hat: Paragraf 554 BGB stärkt den Anspruch von Mietern auf Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen. Auch nach Paragraf 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zählen Steckersolargeräte zu den begünstigten baulichen Veränderungen. Typische geringe Nachteile für Nachbarn müssten daher in die rechtliche Abwägung einbezogen werden. Das Urteil erging am 30. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 13 C 2033/25. Es ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung angefochten werden. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück