# OLG: Privatschule darf Schülerin mit Fehlzeiten ausschließen Datum: 09.06.2026 14:09 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/olg-privatschule-darf-schuelerin-mit-fehlzeiten-ausschliessen-720784/ --- Eine Privatschule darf einem Schüler mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten den weiteren Unterricht verweigern. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Kontrahierungszwang nur besteht, wenn die Verweigerung eines neuen Schulvertrages willkürlich ist, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. ## Privatschule lehnt neuen Schulvertrag ab Im konkreten Fall besuchte eine 17-jährige Schülerin eine englischsprachige Privatschule. Die Schulverträge wurden jeweils nur für ein Jahr abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 forderte die Schule die Eltern fristgerecht zur verbindlichen Anmeldung für das kommende Schuljahr auf, was diese jedoch nicht taten. Neben entschuldigten Fehlzeiten hatte die Schülerin auch erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten. Die Schule lehnte daraufhin den Abschluss eines neuen Vertrages ab. ### Landgericht verpflichtet Schule zunächst zum Unterricht Das Landgericht Frankfurt hatte die Schule im Eilverfahren noch zum Unterricht verpflichtet. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf. Die Richter führten aus, dass die Schule mit ihrer Entscheidung nicht willkürlich gehandelt habe. Die erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten ließen Zweifel an der Lernbereitschaft der Schülerin aufkommen und verursachten einen erhöhten Organisationsaufwand. Auch das zögerliche Verhalten der Eltern, die die Anmeldefristen verstreichen ließen, rechtfertige die Ablehnung. Zudem habe die Schule der Schülerin noch Nachprüfungen ermöglicht, was ein fortbestehendes Wohlwollen dokumentiere. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück