Vor einer Rückführung von Straftätern nach Afghanistan oder Syrien fordert Hans Vorländer, Politikwissenschaftler aus Dresden, eine Klärung wichtiger Aspekte. Zudem verlangt er mehr Transparenz bei der Bewertung von sicheren Herkunftsstaaten.
Ungeklärte Fragen im Abschiebeprozess
Hans Vorländer, Politikwissenschaftler an der TU Dresden, äußert sich kritisch zu den derzeitigen Diskussionen um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ sagte er: „Es gibt in der Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien noch viele offene Fragen. Im höchsten Maße unklar ist, wie eine Rückführung erfolgen soll, wenn es keine diplomatischen Beziehungen gibt.“
Das Dilemma des Rückführungsprozesses
Vorländer erwähnt zudem das Dilemma, das sich bei Abschiebungen über Drittländer wie Usbekistan ergibt. „Andere Länder haben für Abschiebungen nach Afghanistan das Nachbarland Usbekistan involviert. Es ist allerdings mit Prinzipien des internationalen Völkerrechts äußerst schwierig zu vereinbaren, wenn man die Menschen nach Usbekistan ausfliegt und erwartet, dass sie entweder dort verbleiben oder weiter nach Afghanistan gebracht werden. Das Bundesinnenministerium prüft solche Fragen gerade.“
Forderung nach mehr Transparenz
Neben den Abschiebepraktiken kritisiert Vorländer, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration ist, die fehlende Transparenz bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten. „Es muss nachvollziehbar sein, wie die Sicherheitsproblematik faktisch beurteilt wird“, forderte er. Der Sachverständige betonte, dass bereits eine unabhängige Stelle beim Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen wurde, um diese Beurteilungen vorzunehmen. „Im Augenblick gibt es aber keine Antwort der Bundesregierung auf diesen Vorschlag“, so Vorländer.
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