Führende Ökonomen haben den Vorschlag von Allianz-Chef Oliver Bäte skeptisch aufgenommen, wieder einen Karenztag bei Krankmeldungen einzuführen, an dem Beschäftigte keinen Lohn erhalten. Kritisiert wird vor allem die Gefahr, dass kranke Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen könnten. Gleichzeitig werden alternative Lösungen vorgeschlagen, um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu reformieren.
Vorschläge zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Martin Werding, Mitglied der Wirtschaftsweisen, äußerte im „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) deutliche Bedenken gegen den Vorschlag von Oliver Bäte. „Wenn man für einen Krankheitstag auf knapp fünf Prozent des Monatslohnes verzichten muss, treibt das auch viele Personen zur Arbeit, die dort mit Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand und auf Ansteckungsgefahren nichts zu suchen haben“, erklärte er. Werding plädiert stattdessen dafür, die Lohnfortzahlung bei Krankheit zu überprüfen. Er schlägt vor, die Lohnfortzahlung während der ersten Krankheitswoche auf 80 Prozent des Lohns zu begrenzen, wie es bereits ab der siebten Woche der Fall ist. Er erinnert daran, dass eine solche Regelung bereits 1996 in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingeführt, aber zwei Jahre später wieder aufgehoben wurde.
Kritische Stimmen zur Durchsetzbarkeit von Karenztagen
Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen sieht die Wiedereinführung von Karenztagen durchaus als ein potenziell geeignetes Instrument an. Dennoch hält er die Durchsetzung für schwierig. Wasem argumentiert, dass bisherige Erfahrungen zeigen, dass Gewerkschaften Karenztage in Tarifverhandlungen oft erfolgreich abwehren. Er äußerte gegenüber der Zeitung den Wunsch, die „gesellschaftliche Daueraufregung“ zu vermeiden, die dieses Thema über Monate hinweg mit sich bringen könnte.
Diskussion über alternative Lösungen
Beide Ökonomen stimmen darin überein, dass eine eingehendere Diskussion über mögliche Reformen der Lohnfortzahlung notwendig ist. Insbesondere in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen scheint eine Anpassung der bestehenden Regelungen sinnvoll, sofern sie effizient und umsetzbar gestaltet werden kann.
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