NRW lockert Nachtflugverbot für EM-Teams während Finale

Nordrhein-Westfalen lockert im Zuge der Fußball-Europameisterschaft temporär das Nachtflugverbot für beteiligte Nationalmannschaften. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den reibungslosen Ablauf der Turniere und eine bessere Erholungszeit für die Spieler zu gewährleisten.

Lockerung des Nachtflugverbots

In den Spielstädten Düsseldorf und Dortmund wurde üblicherweise nach 22 Uhr kein Flugbetrieb zugelassen. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete, gab es jedoch einen Erlass, der den Bezirksregierungen nun die Möglichkeit gibt, Ausnahmen zu gewähren. “Die Finalphase der Uefa Fußball-Herren-Europameisterschaft 2024 ruft – anders als die Gruppenphase – eine zeitlich eng begrenzte Sondersituation hervor, bei der im Einzelfall ein Abweichen von geltenden Betriebsbeschränkungszeiten im Interesse des störungsfreien Ablaufs des Turniers gerechtfertigt sein kann”, heißt es im Bericht.

Begründung der Maßnahme

Das Ministerium begründet diesen Schritt mit einer erhöhten internationalen Aufmerksamkeit für Deutschland als Gastgeberland und der damit verbundenen internationalen Medienberichterstattung. Ebenso werden “veränderte sportphysiologische Anforderungen an die teilnehmenden Spieler” im fortgeschrittenen Turnierverlauf angegeben.

Da in der Finalrunde Verlängerungen oder Elfmeterschießen zu zusätzlichen Belastungen führen könnten, sind die “Regenerationszyklen bzw. -anforderungen ohnehin verkürzt bzw. gesteigert.” So erklärt das Ministerium gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger: “In dieser Konstellation erscheint es daher im Regelfall sportphysiologisch nicht sinnvoll und angemessen, das Risiko muskulärer Verletzungen durch eine sitzende Beförderung von deutlich mehr als einer Stunde substantiell zu erhöhen” – eine Befürwortung der Flug- gegenüber der Busbeförderung.

Geltungsbereich der Ausnahmeregelung

Die Ausnahmeregelung ist ausschließlich auf “mannschaftsbezogene Flugbewegungen” beschränkt. Funktionäre und andere Teamangehörige, die nicht direkt am Spielgeschehen beteiligt sind, sind auf herkömmliche Verkehrsmittel wie Auto, Bus oder Bahn verwiesen.

Auch die deutsche Nationalmannschaft, die am Samstag um 21 Uhr in Dortmund gegen Dänemark spielt, ist von der Entscheidung betroffen. Ob der Deutsche Fußball-Bund bereits einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt hat, bleibt ungewiss.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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