Der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) kündigt Anpassungen bei der Grundsteuerreform an. Diese Änderungen zielen darauf ab, eine ungleiche Belastungsverschiebung in einigen Kommunen abzumildern, die durch die Anwendung des Bundesmodells der Grundsteuer verursacht worden wäre.
Reform der Grundsteuer: Änderungen geplant
Marcus Optendrenk, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, hat in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ Änderungen bei der Grundsteuerreform angekündigt. „Wir haben festgestellt, dass es durch die Anwendung des Bundesmodells der Grundsteuer in der jetzigen Form in manchen Kommunen zu einer Belastungsverschiebung gekommen wäre – also zugunsten der Gewerbeimmobilien und zulasten von Einfamilienhäusern“, erklärte der CDU-Politiker.
Technische Umsetzung und landesweite Anwendung
Optendrenk unterstrich, dass eine Veränderung der Messzahl, wie sie einige befürwortet hätten, technisch in so kurzer Zeit nicht mehr umsetzbar gewesen wäre. Darüber hinaus würde die Messzahl landesweit gelten, wobei die Belastungsverschiebungen jedoch nicht überall festgestellt worden seien. „So ist es sinnvoller, den Kommunen mit Belastungsverschiebung ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie darauf reagieren können.“
Gewährung von Entscheidungsspielraum für Kommunen
Als Reaktion auf diese Situation plant die Landesregierung, den Kommunen die Freiheit zu geben, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu splitten. Optendrenk sagte: „Die Kommunen bekommen dadurch mehr Entscheidungsspielraum und können dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Sätze so anpassen, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien kommt“.
Auf Bundesfinanzminister zugegangen
Laut Optendrenk hat sich die Finanzverwaltung von NRW mit einem entsprechenden Antrag an Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt. Das Ziel sei es, das Bundesgesetz entsprechend anzupassen, sofern eine Mehrheit in der Länderkammer vorhanden sei. „Im Kreis der Finanzminister haben sich nicht nur die Länder mit dem Bundesmodell für eine solche Öffnungsklausel ausgesprochen“, so Optendrenk.
Der Minister äußerte Optimismus, dass die Öffnungsklausel für die Kommunen ab dem 1. Januar 2025 gelten könnte. „Sollte es im Bund nicht klappen, würden wir als Land von unseren Möglichkeiten Gebrauch machen und eine entsprechende Regelung eigenständig umsetzen.“
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