Die geplante Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes stößt auf Kritik. Der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Marcus Optendrenk (CDU), warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Verfolgung von Steuerstraftaten.
Kritik an geplanter Reduzierung der Aufbewahrungsfristen
Marcus Optendrenk (CDU), Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, hat der Ampel Koalition vorgeworfen, mit ihrem Bürokratieentlastungsgesetz zum Steuerbetrugshelfer zu werden. Optendrenk äußerte gegenüber der „Rheinischen Post“ Bedenken über das Gesetzesvorhaben, das ab Donnerstag im Bundestag behandelt wird. Das Gesetz sieht unter anderem eine um zwei Jahre kürzere Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen vor.
„Ein schwerwiegender Fehler“
Optendrenk bezeichnete die geplante Reduzierung der Aufbewahrungsfristen auf acht Jahre als „einen schwerwiegender Fehler“. Er betonte: „Steuerstraftaten verjähren in der Regel nach zehn Jahren, und es ist essenziell, dass steuerrelevante Unterlagen ebenso lange aufbewahrt werden müssen.“ Nur so könne sichergestellt werden, dass wichtige Dokumente zur Aufklärung schwerer Steuervergehen nicht vorzeitig vernichtet würden.
Effektive Steuerstrafverfolgung benötigt vollständige Daten
Zusätzlich verwies der NRW-Finanzminister auf die Notwendigkeit aller relevanten Daten für eine effektive Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -kriminalität. „Steuerhinterziehung und -kriminalität lassen sich nur effektiv bekämpfen, wenn alle relevanten Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen.“ Die Strafverfolgung dürfe nicht durch solche Maßnahmen erschwert werden, so Optendrenk weiter.
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