# NRW beschließt erstes Landes-Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland Datum: 17.03.2026 14:59 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/nrw-beschliesst-erstes-landes-antidiskriminierungsgesetz-in-deutschland-692446/ --- Nordrhein-Westfalen will als erstes deutsches Flächenland ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz einführen. Das Landeskabinett hat das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen, das in dieser Woche in den Landtag eingebracht werden soll. Während NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) von einem Meilenstein für den Diskriminierungsschutz spricht, kommt aus Opposition und Beamtenbund scharfe Kritik. ## NRW plant eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) erklärte der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (WAZ), das vom NRW-Landeskabinett beschlossene erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes werde in dieser Woche in den Landtag eingebracht. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nur im Stadtstaat Berlin. „Das ist ein Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“, sagte Schäffer der WAZ. Sie verwies gegenüber der Zeitung auf das kürzlich veröffentlichte Sozio-Ökonomische Panel der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Demnach haben etwa 13 Prozent der Menschen in Deutschland, darunter besonders viele mit Migrationshintergrund, schon Alltagsdiskriminierung erlebt. ### Schließung einer Schutzlücke Laut der Ministerin soll mit dem LADG eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geschlossen werden. Das AGG schütze bei privatrechtlichen Fragen, zum Beispiel bei Streit mit einem Arbeitgeber, Vermieter oder einem Fitness-Studio über Diskriminierung. Wenn ein Bürger im Kontakt mit staatlichen Behörden diskriminiert werde, helfe ihm das AGG aber nicht, so Schäffer gegenüber der WAZ. Sie betonte zugleich, dass mit dem Gesetz nicht einzelne Lehrkräfte oder Polizisten an den Pranger gestellt werden sollten. Klagen gegen Diskriminierung richteten sich gegen die staatliche Institution, also zum Beispiel eine Schule oder eine Polizeibehörde. ### Kritik von Beamtenbund und Opposition Der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Landesantidiskriminierungsgesetz scharf. Sie warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Beschäftigten in Behörden und vor einer unnötigen Bürokratie. Nach ihrer Darstellung sei die Zahl der Diskriminierungsfälle in Behörden zudem so gering, dass ein solches Gesetz unnötig sei. Besonders heftig kritisiert wird, dass künftig schon Indizien, die auf eine Diskriminierung hindeuten, ausreichen sollten, um die Beschuldigten zur Beweisführung zu zwingen, dass es keine Diskriminierung gegeben habe. Dies kehre die Beweislast um, so die Kritiker. Schäffer widersprach dem in der WAZ: „Wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht das Gesetz eine Beweislasterleichterung vor. Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen.“ Bloße Vermutungen oder pauschale Vorwürfe reichten definitiv nicht aus. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück