(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Die Ampel-Koalition steht vor einer Herausforderung: Ein Dreivierteljahr nach der Veröffentlichung von Eckpunkten fehlt immer noch eine Einigung auf das Rüstungsexportkontrollgesetz, das im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Neben dem Umgang mit Drittländern wie Indien umfasst dieses auch neue Regeln zum Export gemeinsam produzierter EU-Rüstungsgüter.
Europäische Zusammenarbeit und Rüstungsexporte.
“Wie genau wir die europäische Zusammenarbeit stärken wollen, ist noch Gegenstand koalitionsinterner Gespräche”, erklärte Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, gegenüber dem “Tagesspiegel”. Dennoch zeigte er sich optimistisch, dass eine Einigung bald möglich sein würde, denn das Gesetz hat eine “hohe Priorität”. Für spezifische Fälle schlägt sein Ministerium vor, “dass unter den beteiligten Herstellernationen künftig mit Mehrheit über einen Export entschieden wird – je nach Anteil am fraglichen Rüstungsgut”. In den anhaltenden Verhandlungen verfolgt die Bundesregierung unterschiedliche Ziele, wobei die Regeln “restriktiver” werden sollen.
Kriterien für Rüstungsexporte
Giegold betonte die Bedeutung der Kriterien für Rüstungsexporte und erklärte: “Wir buchstabieren erstmals in einem Gesetz genau aus, welche Kriterien für Rüstungsexporte gelten – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat in den Empfängerländern spielen dabei eine zentrale Rolle”. Obwohl man grundsätzlich nicht in Länder mit bewaffneten Konflikten liefern wolle, “öffnen wir uns den neuen Realitäten”: Die Bundesregierung stelle “sehr viel deutlicher als bisher klar, dass wir sehr bewusst Rüstungsexporte in Drittländer genehmigen, mit denen wir Grundwerte und Sicherheitsinteressen teilen.”
Kein friedenspolitisches Manifest
Giegold betonte auch, dass das Wirtschaftsministerium unter grüner Führung, mit Robert Habeck und ihm, “aus dem Rüstungsexportkontrollgesetz kein friedenspolitisches Manifest” machen würde, sondern den Koalitionsvertrag und Lehren aus der Zeitenwende umsetzen würde. Trotzdem werde es “immer bei Einzelfallentscheidungen bleiben, in der die jeweiligen Kriterien gegeneinander abgewogen werden müssen”.