Nach monatelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein neues Hochwasserschutzgesetz vorgelegt, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) schickt den Entwurf jetzt in die Ressortabstimmung, um den Hochwasserschutz an die veränderten Klimabedingungen anzupassen.
Moderner Hochwasserschutz gegen Starkregen und Hochwasser
Das neue Gesetz soll vor allem den Hochwasserschutz verbessern und modernisieren, wie Steffi Lemke im ARD-Hauptstadtstudio erklärte: „Wir wissen, dass Starkregen zunimmt, dass sich die Hochwasserereignisse verändert haben, dass viel Hab und Gut vernichtet wurde, Leib und Seele bedroht sind, wenn wir nach Tschechien schauen“.
Beschleunigte Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die beschleunigte Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. „Sei das eine Deichrückverlegung, sei das ein Überflutungspolder. Hier brauchen wir Beschleunigung zum Beispiel, indem die Vergabe solcher Aufträge leichter und schneller gemacht wird“, so Lemke. Darüber hinaus sollen klare Regeln für die Sicherheit von Infrastrukturen wie Brücken geschaffen werden. Diese sollen beispielsweise mehr Abstand zur Wasseroberfläche haben und beim Bau sollen hochwasserangepasste Materialien verwendet werden.
Lokale Konzepte und Bauverbote in Überschwemmungsgebieten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen Zukünftig vor Ort Konzepte erarbeiten, um besser auf Starkregen und Hochwasser vorbereitet zu sein. Darüber hinaus sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Überschwemmungsgebieten spezielle Gefahrengebiete auszuweisen, in denen ein Bauverbot umgesetzt wird. „Damit hier nicht weitere Schäden entstehen“, so Lemke. Dieses Bauverbot würde nur für den Bau von neuen Gebäuden gelten, schon bestehende wären davon nicht betroffen.
Auch wenn derzeit in Überschwemmungsgebieten nur in Ausnahmefällen neu gebaut werden darf, sieht Lemke Verbesserungsbedarf: „Wir wissen, dass es im Moment zu viele Ausnahmen gibt.“ Sie hält die neuen Regelungen daher für hilfreich für die betroffenen Kommunen.
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