Nach einer gescheiterten Neuregelung der Suizidhilfe im Bundestag im Juli 2023 nehmen interfraktionelle Gruppen jetzt einen neuen Anlauf. Verschiedene Arbeitsgruppen arbeiten an neuen Gesetzesentwürfen und sind zuversichtlich, dass das Thema Sterbehilfe noch in dieser Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung des Bundestags kommt.
Erneute Anstrengungen für eine Neuregelung der Suizidhilfe
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wird sowohl von der Parlamentariergruppe um die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, als auch um Lars Castellucci (SPD) wieder an der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs gearbeitet. Eine neue Gruppe unter Führung des Grünen-Gesundheitspolitikers Armin Grau versucht ebenso einen Rechtsrahmen für die Beihilfe zum Suizid zu erarbeiten. Grau äußerte sich optimistisch gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wir kommen mit unserer Gesetzesinitiative gut voran, führen laufend Gespräche mit Verbänden und Einzelpersonen und sind optimistisch, dass es in dieser Legislaturperiode ein neues Gesetz geben wird“.
Fraktionsübergreifende Zuversicht und konkrete Ausgestaltung
Die Arbeitsgruppen zeigten sich fraktionsübergreifend zuversichtlich, das Thema Sterbehilfe wieder auf die politische Tagesordnung zu bringen. Helling-Plahr formuliert das Ziel klar: „Nach umfangreichen Diskussionen mit Abgeordneten aus allen demokratischen Fraktionen und Gruppen befinden wir uns wieder in der inhaltlichen Arbeit an einem liberalen Sterbehilfegesetz. Ziel ist es, noch in dieser Legislaturperiode eine Regelung auf den Weg zu bringen, die von einer breiten Mehrheit getragen wird“. Eine genaue Ausgestaltung des neuen Entwurfs sieht vor, eine Regelung zu finden, die dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben gerecht wird und parallel ein adäquates Schutzkonzept für Suizidwillige beinhaltet, so Grau.
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