Die Bundesregierung plant neue Steuervorteile zur Förderung des Absatzes von Elektroautos. Die Maßnahmen summieren sich für das kommende Jahr auf 585 Millionen Euro und sollen bis 2028 auf 650 Millionen Euro steigen, wie aus einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums hervorgeht.
Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität
Laut der Kabinettvorlage des Bundesfinanzministeriums, die das “Handelsblatt” in seiner Mittwochausgabe zitiert, sollen zwei Maßnahmen zur Steigerung des Absatzes von E-Autos beitragen. Diese waren bereits Anfang Juli von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) vereinbart worden und sind Teil des Wachstumspakets der Ampelkoalition.
Steuerliche Abschreibungsregeln und Preisdeckelung
Eine der geplanten Maßnahmen sieht vor, Unternehmen steuerliche Vorteile zu gewähren, wenn sie E-Autos anschaffen. Diese sollen im ersten Jahr 40 Prozent der Kosten steuerlich geltend machen können, wobei der Abschreibungssatz dann über fünf Jahre auf sechs Prozent sinken soll. “Zusätzlich zu den bereits bestehenden vielfältigen steuerlichen Fördermaßnahmen im Bereich der Elektromobilität werden mit der Einführung dieser Abschreibungsmöglichkeit als konjunktur-, wirtschafts- oder wachstumspolitische Maßnahme deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt”, heißt es in der Vorlage.
Als zweite Maßnahme ist vorgesehen, den Preisdeckel bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Autos anzuheben. Bisher profitieren Arbeitnehmer, die ein E-Auto als Dienstwagen nutzen, von einem niedrigeren Steuersatz als bei Benzin- und Dieselfahrzeugen, sofern der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs unter 70.000 Euro liegt. Die Bundesregierung plant nun, diese Grenze auf 95.000 Euro anzuheben. “Es gehe darum, ‘die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Nachfrage nach emissionsfreien Kraftfahrzeugen weiter zu steigern'”, wird in der Formulierungshilfe ausgeführt.
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