Die geplante Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze in vielen deutschen Kommunen für 2024 ruft starke Kritik hervor. Viele Haushalte könnten mit Mehrbelastungen von mehreren hundert Euro konfrontiert werden – ein Szenario, das sowohl vom Eigentümerverband „Haus&Grund“ als auch vom Bund der Steuerzahler (BdSt) als ‚Sauerei‘ betrachtet wird.
Kern der Kritik ist das ursprüngliche Versprechen der Bundesregierung, dass durch die Grundsteuer-Reform keine zusätzliche Belastung für die Bürger entstehen würde. Diese Zusage scheint nun durch die kommunalen Erhöhungen der Hebesätze untergraben zu werden. RA Dr. Kai H. Warnecke, der Präsident von „Haus&Grund“, betont die Unzumutbarkeit dieser Erhöhungen und verweist auf die ursprünglichen Zusagen der Regierung.
Der BdSt-Präsident Reiner Holznagel kritisiert ebenfalls die Entwicklung und sieht den Staat in der Verantwortung für das zunehmend teurere Wohnen. Die Politik hätte eine grundsteuerneutrale Reform versprochen, doch jetzt drohen vielerorts Steuererhöhungen.
Verfassungsrechtlichen Zweifel an der Grundsteuerreform
Die Situation wird durch die jüngsten verfassungsrechtlichen Zweifel an der Grundsteuerreform, geäußert vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz, noch verschärft. Verfassungsrechtler und der Steuerzahlerbund betrachten das von Olaf Scholz konzipierte Bundesmodell kritisch. Die Reform, die eigentlich mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit schaffen sollte, steht erneut in der Kritik.
Die Verwendung von Bodenrichtwerten als Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer wird ebenfalls kritisch gesehen. Experten wie der Augsburger Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof sehen darin eine Quelle von Ungenauigkeiten und potenzieller Verfassungswidrigkeit.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt an Bodenrichtwerten
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung die „gleichheitswidrigen Vollzugsdefizite“ bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte betont. Dies unterstreicht die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Reform. Die Entscheidung, ob das Finanzministerium Rheinland-Pfalz gegen das Urteil vorgehen wird, ist noch offen.
Grundsteuerreform wird allgemein als ‚Sauerei‘ betrachtet
Zu Jahresbeginn 2024 steht die neue Grundsteuer-Reform aufgrund der befürchteten Mehrbelastungen und verfassungsrechtlichen Bedenken weiterhin stark in der Kritik. Die von der Bundesregierung versprochene Entlastung scheint sich nicht zu materialisieren, was viele Bürger und Experten als ‚Sauerei‘ bezeichnen.
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer, die von der Bundesregierung als „unbürokratisch, fair und verfassungsfest“ angesehen wird, in Kraft treten. Der Einheitswert, der bislang als Berechnungsgrundlage diente, verliert seine Gültigkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem besonders in die Kritik geratenen „Bundesmodell“.
Die Grundsteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden und bleibt so über das Jahr 2019 hinaus erhalten.
Die Reform der Grundsteuer betrifft rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes, die ab dem Kalenderjahr 2025 neu besteuert werden.