# Neue Ermittlungen zum Münchner Brandanschlag 1970 Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-08-20T09:42:05+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20T09:42:09+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/neue-ermittlungen-zum-muenchner-brandanschlag-1970-745404/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die Generalstaatsanwaltschaft München hat 56 Jahre nach dem Brandanschlag auf ein Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde neue Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Der Tatverdacht gegen einen 2020 verstorbenen Mann erhärtete sich, doch eine Anklage ist nicht mehr möglich. Das Verfahren wurde eingestellt. ## Hinweis aus der Bevölkerung führt zu neuem Verdacht Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung nahm die Generalstaatsanwaltschaft München im April 2025 die Ermittlungen wieder auf. Ein Zeuge lieferte glaubhafte Angaben zu einem Verdächtigen, der in den 1970er-Jahren in engem Kontakt mit einem nahen Verwandten des Zeugen stand. Der damals 25-Jährige soll zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts geäußert haben, dass "die Juden alles hätten" und er "sie anzünden" wolle. Mehrere Familienangehörige des Zeugen bestätigten diese Aussage. ### Rechtsextreme Vergangenheit und Täterprofil Der Verdächtige war dem rechten Milieu zuzuordnen und wurde als Antisemit beschrieben. In seiner Jugend hörte er Hitler-Reden auf Schallplatten und führte Schießübungen im ehemaligen "Führersperrgebiet Obersalzberg" durch. Zudem hatte er eine Neigung zum Umgang mit Explosivstoffen: In den 1960er-Jahren zerstörte er zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff und wurde dafür zu einer Jugendstrafe verurteilt. Ein Mitschüler beschrieb seine Feindschaft gegenüber Juden als "prägend". Eine Schulleiterin hob seine "kühl berechnende, geltungssüchtige Art" hervor und berichtete von einer körperlichen Auseinandersetzung, in der er einen Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll. Das von der Operativen Fallanalyse Bayern erstellte Täterprofil passte zu dem Verdächtigen. Trotz umfangreicher Ermittlungen, darunter die Auswertung archivierter Akten und Zeugenvernehmungen, konnte keine abschließende rechtliche Klärung erreicht werden. Da der Verdächtige bereits 2020 verstorben ist, ist eine Anklageerhebung nicht möglich. Zudem fanden sich keine belastbaren Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein; es gilt die postmortale Unschuldsvermutung. Bei dem Anschlag am 13. Februar 1970 waren sieben jüdische Hausbewohner getötet worden. Alle hatten die NS-Zeit überlebt, zwei davon nationalsozialistische Konzentrationslager. 15 weitere Menschen wurden verletzt, davon vier schwer. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück