Bundespolizisten nahmen am Dienstagvormittag (14. März) in Lotte, unweit von Osnabrück, einen 41-Jährigen fest. Ihm wird vorgeworfen, menschenunwürdige und lebensgefährliche Schleusungen durchgeführt zu haben sowie Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein.
Die Bundespolizei vollstreckte im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm einen förmlichen Auslieferungshaftbefehl des Oberlandesgerichts Hamm gegen einen 41-jährigen deutschen Staatsangehörigen sowie einen durch das Amtsgericht Tecklenburg verfügten polizeirechtlichen Beschluss zur Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume.
Festgenommener soll nautisches Material gelagert haben
Dem Auslieferungsverfahren liegt ein Europäischer Haftbefehl der belgischen Strafverfolgungsbehörden zugrunde. Gegen den Festgenommenen soll der Verdacht der menschenunwürdigen und lebensgefährlichen Schleusung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestehen. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, auf seinem Grundstück nautisches Material wie Schlauchboote, Bootsmotoren und Schwimmwesten gelagert zu haben, dass für die spätere Durchführung von Bootschleusungen über den Ärmelkanal genutzt werden sollte.
Erkenntnisse einer durch EUROPOL koordinierten internationalen Ermittlungsgruppe der Strafverfolgungsbehörden aus den Mitgliedsstaaten Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Deutschland sowie aus dem Vereinigten Königreich führten zum Haftbefehl. Bereits im Juli 2022 führte die OTF „Dune“ unter der Koordination von EUROPOL und EUROJUST einen „Common Action Day“ durch, in dessen Verlauf in Deutschland 18 Haftbefehle gegen verdächtige Bootsschleuser vollstreckt werden konnten. Auch Lotte war damals im Visier der Aktion.