In der Tarifauseinandersetzung zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der Deutschen Bahn ist ein unbefristeter Streik nach Urabstimmung abgewendet worden.
Schlichterspruch angenommen
Die EVG teilte am Montag mit, dass in der Urabstimmung 52,3 Prozent der Teilnehmer für die Annahme des Schlichterspruchs votierten. Der EVG-Bundesvorstand plante, sich am Montagnachmittag zu dem Abstimmungsergebnis zu äußern. Im Vorfeld der Urabstimmung galt ein unbefristeter Arbeitskampf als unwahrscheinlich. Denn die benötigte Mehrheit von 75 Prozent stellte eine hohe Hürde dar.
Details des Schlichterspruchs
Der angenommene Schlichterspruch hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Er sieht vor, dass die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro im Oktober in voller Höhe ausbezahlt wird. Außerdem soll der Lohn für die Funktionsgruppen und bei den Busgesellschaften in zwei Schritten um insgesamt 410 Euro erhöht werden.
Geplante Lohnerhöhungen
Bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrags im März 2025 sind weitere Lohnerhöhungen vorgesehen. Die geplanten Aufstockungen betreffen die Tabellenentgelte in den Bereichen Bahnbetrieb und Netze, Instandhaltung sowie Bahnservice und Vertrieb. Auch für DB Services ist eine Erhöhung vorgesehen.
Sowohl die Deutsche Bahn als auch die EVG hatten die Annahme des Schlichterspruchs empfohlen.