Trotz der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Großbritanniens gegen die Abschiebung von Asylsuchenden nach Ruanda, setzt Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, weiterhin auf Drittstaatenregelungen. Wüst sieht in dem Urteil eine Chance für Deutschland, seine Migrationspolitik zu überdenken und betont, dass Asylverfahren in Drittstaaten grundsätzlich zulässig wären, wenn sie den vorgeschriebenen internationalen Normen entsprachen.
Wichtige Lektionen aus dem britischen Urteil
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betont, dass die deutsche Debatte viel aus dem britischen Urteil lernen könne. In einem Gespräch mit der FAZ sagte Wüst: „Aus dem britischen Urteil können wir einiges für die deutsche Debatte lernen.“ Er weist darauf hin, dass das Gericht die Unzulässigkeit von Asylverfahren in Drittstaaten nicht generell in Frage stellt, sondern lediglich feststellt, dass Ruanda derzeit kein sicherer Drittstaat ist.
Die Notwendigkeit eines Politikwechsels
Wüst betont darüber hinaus die Notwendigkeit eines Politikwechsels in der Migrationspolitik. Er sieht die Möglichkeiten von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb Europas als grundlegend an, und unterstreicht die Notwendigkeit, auf die Menschen vor Ort zu hören. Der Ministerpräsident mahnt, dass die deutschen Kommunen an ihre Grenzen stoßen und warnt vor einer übermäßigen Belastung durch Asylverfahren.
Sorgfältige Auswahl von Partnerländern
Hendrik Wüst betont die Notwendigkeit sorgfältiger Partnerlandauswahl im Zuge von Drittstaatenregelungen. Er weist auf das britische Urteil hin, dass Asylsuchende bei einer unsachgemäßen Ausführung von Drittstaatenverfahren einer potenziellen Gefahr ausgesetzt sein könnten. „Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Asylsuchende von Ruanda in ihre Herkunftsländer abgeschoben würden, wo ihnen dann Verfolgung drohen könnte“, zitiert er das Urteil des britischen Gerichtshofs.
Vielzahl von Maßnahmen erforderlich
Weiterhin spricht sich Wüst dafür aus, die Migrationsfrage nicht nur auf europäischem oder deutschem Boden zu behandeln. Eine Vielzahl von Maßnahmen sei erforderlich, die früher ansetzen müssen. Hierzu zählt er Asylverfahren an der EU-Außengrenze und eine Wiederbelebung des EU-Türkei-Abkommens.
UNHCR als verlässlicher Partner
Wüst stellt die wichtige Rolle des UNHCR (UN-Flüchtlingshilfswerk) heraus und erklärt: „Der UNHCR hat bereits gesagt, dass es Asylverfahren in sicheren Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen für möglich hält. Die Bundesregierung muss jetzt die notwendigen Konsequenzen ziehen, alle Optionen prüfen und dann Verhandlungen mit verlässlichen Partnerländern aufnehmen.“
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