Foto: Polizei bei Anti-G20-Protest in Hamburg, über dts

AFP

Bei den Krawallen in Hamburg während des G-20-Gipfels wurden dutzende Beamte verletzt, davon 40 allein aus Niedersachsen. Ein versprochenes Gratisgeschenk, ein Konzert in der Elbphilharmonie, wurde den Beamten vom obersten Dienstherrn verboten.

Als Dankeschön für die Polizeibeamte aus dem gesamten Bundesgebiet, die in Hamburg den Kopf hinhalten mußten und den Einsatz teilweise mit schweren gesundheitlichen Folgen bezahlten, veranstaltete das Hamburger Abendblatt zusammen mit der Elbphilharmonie im Juli ein Sonderkonzert.

Eingeladen waren 2.000 Polizeibeamte aus dem ganzen Bundesgebiet, die beim G-20-Gipfel im Einsatz waren.

FDP deckte Ministeriums-Verbot auf

Wer nicht teilnehmen durfte, waren die Polizeibeamten aus Niedersachsen. Wie im Rahmen der Beantwortung mündlicher Anfragen am 17. August bekannt wurde (Protokoll liegt dieser Redaktion vor), befürchtete das vom ehemaligen Osnabrücker Oberbürgermeister Boris Pistorius geleitete Landesinnenministerium eine „generelle Gefahr für den Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile“ der in Hamburg eingesetzten Polizisten.  Beamtinnen und Beamten dürfen nach Beamtenstatusgesetz keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile, zu denen auch Eintrittskarten zu Konzerten gehören, annehmen.

Ausnahme war möglich, wurde aber verweigert

Allerdings wäre durchaus auch eine Ausnahmeregelung möglich gewesen, die in diesem Fall durch die oberste Dienstbehörde, dem Ministerium für Inneres und Sport, hätte gewährt werden können. In einer extra herbeigeführten Telefonkonferenz einigten sich aber die Ministeriumsbeamten aus Hannover mit ihren Kollegen aus den anderen Ländern, ihren Beamten die Teilnahme zu verbieten. Grund dafür sei gewesen, dass der Veranstalter des Konzerts die private Lokalzeitung war und nicht die finanziell klamme Stadt Hamburg.

Die Stadt Hamburg sah offenbar kein Problem in der Einladung durch ein Privatunternehmen und erlaubte ihren Polizeibeamten die Teilnahme an dem Gratis-Event.