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Millionen Hinterbliebenenrenten in Deutschland werden gekürzt

In Deutschland erhalten 86,9 Prozent der rund 5,8 Millionen Witwenrentner ihre Hinterbliebenenrente nicht in vollem Umfang. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag hervor. Grund dafür ist die Anrechnung von weiterem Einkommen auf die Hinterbliebenenrente. Die Bundesregierung plant nun eine Reform, die einen Sockelbetrag für Erwerbseinkommen von der Rentenanrechnung ausklammert.

Antwort auf Anfrage der Linken-Gruppe

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag, über die „Ippen-Media“ (Freitagausgaben) berichtet, offenbart: Von knapp 5,8 Millionen Witwenrentnern in Deutschland bekamen 86,9 Prozent im Jahr 2022 ihre Hinterbliebenenrente nicht voll ausgezahlt. Die Daten stammen von der Deutschen Rentenversicherung.

Die Prozentzahl hat im Vergleich zu 2018 zugenommen, als noch 82,7 Prozent nicht den vollen Rentenbeitrag erhielten. Ende 2022 waren dies mehr als 5 Millionen Menschen. Pro Rentner machte dies im vergangenen Jahr durchschnittlich 204 Euro im Monat aus, im Vergleich zu 174 Euro im Jahr 2018.

Abzüge bei der Rente wegen Einkommensanrechnung

Als Grund für die Abzüge bei der Rente nannte die Bundesregierung die Einkommensanrechnung: Wer neben der Hinterbliebenenrente zusätzliches Einkommen hat und einen Freibetrag überschreitet, erhält weniger Witwenrente. In der Wachstumsinitiative plant die Bundesregierung nun, einen Sockelbeitrag für Erwerbseinkommen einzuführen. Thus, 545 Euro pro Monat sollen künftig von den Abzügen bei den Renten ausgenommen sein.

Matthias Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, begrüßte die Pläne, äußerte aber auch Bedenken: „Gerade diejenigen mit kleinen und mittleren Einkommen wird das enorm entlasten“, sagte er gegenüber „Ippen-Media“. Allerdings kritisierte er, dass die Bundesregierung Maßnahmen vorschlage, ohne die rechnerische Grundlage dafür genau bestimmen zu können.

Schlechte Datengrundlage der Reform

In Bezug auf die Aussage der Bundesregierung, dass nicht genau bekannt ist, über welche Einkommensart die Menschen, deren Hinterbliebenenrente teilweise nicht ausgezahlt wird, verfügen, erklärte die parlamentarische Staatssekretärin im Arbeits- und Sozialministerium, Kerstin Griese (SPD), dass eine genaue Ausdifferenzierung nicht möglich sei. „In der Mehrheit der Fälle wird eine eigene Rente als anrechenbares Einkommen bezogen“, so Griese.

Birkwald kritisierte dies und wies auf die problematische Datengrundlage der geplanten Reform hin: „Mit der Wachstumsinitiative soll die Anrechnung aus Erwerbseinkommen bei den Witwenrenten reformiert werden, aber wie viel Erwerbseinkommen dort überhaupt angerechnet wird, weiß die Ampelkoalition gar nicht. Das bedeutet auch, dass SPD, Grüne und FDP die finanziellen Auswirkungen weder für die Witwen und Witwer, noch für die Rentenversicherung benennen können“, so Birkwald. „Ihre Politik im Blindflug ist eine schlechte Politik.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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