# Miersch fordert Prüfung von Polizeigesetzen nach CSD-Anschlag Datum: 29.07.2026 11:02 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/miersch-fordert-pruefung-von-polizeigesetzen-nach-csd-anschlag-736563/ --- SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat sich nach dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin für eine Überprüfung der Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen. Gleichzeitig wirbt er für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. ## Kritik an unterschiedlichen Polizeigesetzen In der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv betonte Miersch am Mittwoch, man sei offen, alles auf den Tisch zu legen. "Aber wir sind erst mal natürlich offen, um alles auf den Tisch zu legen und zu sagen: An welchen Stellen hapert es?" "Zum Beispiel der Punkt, dass wir unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern haben, erscheint mir etwas, worüber wir auf alle Fälle auch reden müssen." ### Skepsis gegenüber Jugendstrafrecht-Verschärfungen Verschärfungen des Jugendstrafrechts sieht Miersch kritisch, ebenso wie der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler. „Wir haben Gesetze und die müssen angewendet werden. Und dann sind es Richter, dann sind es Staatsanwälte, die auch immer einen Bewegungsspielraum brauchen“. „Man kann das nicht als Gesetzgeber alles eins zu eins vorgeben.“ Zur Ehrlichkeit gehöre es, die Spielräume von Richtern und Staatsanwälten zu benennen. "Aber bei den Gefährdern selbst, an welchen Stellen wir welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden geben, ob die ausreichen, da glaube ich muss man drüber reden". Vor dem Hintergrund des Anschlags warb Miersch für eine Präzisierung von Artikel 3 GG. "Und hier den Artikel drei noch mal zu präzisieren, dass wir keine Benachteiligung bei der sexuellen Identität haben wollen, das wäre ein deutliches Signal. Und deswegen werben wir dafür." Derzeit verbietet Artikel 3 Absatz 3 GG Benachteiligungen unter anderem wegen Geschlecht, Abstammung oder Behinderung: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Als Reaktion auf die NS-Verfolgung wurden die meisten Opfergruppen aufgenommen. Queere Menschen fehlen darin ebenso wie psychisch Erkrankte und weitere damals ausgegrenzte Gruppen wie "Asoziale" oder "Berufsverbrecher". --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück