Nachdem HASEPOST bereits am Mittwochvormittag exklusiv über die schwere Gewalttat in der Osnabrücker Innenstadt berichtet hatte, liegen inzwischen genauere Angaben der Polizei zum Tatort vor: Er lag tatsächlich außerhalb der Waffenverbotszone.
Nach erneuter Prüfung zeigt sich: Der Angriff ereignete sich zwar in unmittelbarer Nähe und praktisch in Sichtweite der Schilder, die auf die Waffenverbotszone rund um den Neumarkt hinweisen, aber anders als ursprünglich berichtet nicht direkt innerhalb dieses Bereichs.
Bei dem Vorfall war am Dienstagnachmittag ein 19-Jähriger aus einer Gruppe heraus schwer durch ein Messer verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei geriet der junge Mann im Bereich Öwer de Hase mit mehreren Personen in eine körperliche Auseinandersetzung. Dabei wurde auf ihn eingeschlagen und eingetreten. Im weiteren Verlauf soll ein 22-Jähriger dem 19-Jährigen mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Das Opfer kam schwer verletzt in ein Krankenhaus, Lebensgefahr besteht nach aktuellem Stand nicht.
Polizei präzisiert Angaben zum Tatort nahe der Fußgängerzone
Zunächst erschien der Vorfall wegen des in der Waffenverbotszone verorteten Tatorts besonders brisant. Nachdem ein Sprecher der Polizei am Mittwochabend gegenüber unserer Redaktion den genauen Bereich des Geschehens benannt hatte, wurde die Lage erneut überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Tatort tatsächlich nicht innerhalb der offiziell ausgewiesenen Waffenverbotszone rund um den Neumarkt liegt, sondern knapp außerhalb.
Das ändert allerdings wenig an der politischen und sicherheitsrelevanten Brisanz des Falls. Denn der Ort des Geschehens liegt so nah an der Zone, dass die Tat dem allgemeinen und offen erkennbaren Kriminalitätsgeschehen rund um den Neumarkt zugerechnet werden kann.
Flucht womöglich über den Neumarkt und durch die „Zone“
Nach Angaben der Polizei flüchteten der mutmaßliche Täter und weitere Beteiligte nach der Attacke mit zwei Autos vom Tatort. Je nachdem, welchen Weg die Gruppe nach der Tat tatsächlich genommen hat, könnte sie auf der Flucht die Waffenverbotszone zumindest gekreuzt oder unmittelbar passiert haben. Gesichert ist bislang aber nur, dass sich der eigentliche Messerangriff nach der nun erfolgten Prüfung knapp außerhalb des Bereichs ereignete.
Hinweis: Die vorherigen Artikel zu dem Vorfall wurden geändert; wir bitte unsere Leser um Entschuldigung für die zunächst falsche räumliche Zuordnung.
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