Die Stadt Essen entzieht der Alternative für Deutschland (AfD) die Räumlichkeiten für deren Parteitag Ende Juni. Die Messe Essen, deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Essen ist, hat der rechtspopulistischen Partei den Mietvertrag gekündigt aufgrund von Bedenken hinsichtlich “fortschreitender Radikalisierung” und möglicher strafbarer Äußerungen auf dem Parteitag. Die AfD wehrt sich dagegen juristisch.
Mietvertragskündigung nach Ultimatum
Die Messe Essen war nach einer Vorlage des Essener Oberbürgermeisters Thomas Kufen (CDU) einen Schritt weiter gegangen und hatte der AfD ein Ultimatum für eine Vertragsanpassung gestellt. Laut dieser Aufforderung hätte die Partei die Verbreitung von strafbaren Äußerungen durch Teilnehmer oder Besucher des Parteitages verhindern sollen. Bei Nichtbeachtung drohte eine Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro. Die Partei lehnte dies jedoch ab.
Stadt Essen begründet Entscheidung
Die Stadt Essen begründete die Kündigung mit der Beobachtung einer “fortschreitenden Radikalisierung wesentlicher Teile der AfD”. Besonders problematisch sei die Verbreitung der verbotenen SA-Kampflosung “Alles für Deutschland”, wie es in dem Stadtratsbeschluss heißt. Bezug genommen wird dabei unter anderem auf die Verurteilung des thüringischen AfD-Landeschefs Björn Höcke. Auch ausländerfeindliche Bestrebungen der Partei, die insbesondere bei einer Zusammenkunft eines rechtsextremen Netzwerkes im November 2023 in Potsdam sichtbar geworden seien, spielten eine Rolle.
AfD wehrt sich juristisch
Die Alternative für Deutschland geht indessen rechtlich gegen die Entscheidung vor. Der Bundesvorstand der AfD, Roman Reusch, argumentiert, das Vorgehen sei rechtswidrig. “Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten.” AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kündigte an, gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen zu wollen.
Rechtliche Lage in NRW
Normalerweise haben politische Parteien in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf die Nutzung kommunaler Einrichtungen. Jedoch kam ein Gutachten im Auftrag der Stadt Essen zu dem Ergebnis, dass ein “Rechtsbewusstsein hinsichtlich der Strafbarkeit der SA-Kampflosung `Alles für Deutschland` im Gesamtgepräge der AfD nicht zu bestehen` scheint. Daher sei `erwartbar`, dass die `mediale Bühne des Bundesparteitages` genutzt wird, um strafbare SA-Kampflosungen in Redebeiträge einzuflechten”. Unter diesen Umständen habe die AfD “nach derzeitiger Sachlage” keinen Anspruch auf die Nutzung der Grugahalle für ihren Bundesparteitag. Es obliegt laut dem Gutachten “vielmehr [der] Aufgabe der Stadt Essen, Straftaten während des geplanten Parteitages zu verhindern”.
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