Die SPD, Grünen und FDP haben sich in den Haushaltsverhandlungen auf eine Reihe von Änderungen geeinigt, einschließlich der Entscheidung, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie auslaufen zu lassen und die Einkommensgrenze für den Empfang von Elterngeld zu erhöhen. Zudem hat die FDP ihre Forderung nach einer weiteren Erhöhung des Grundfreibetrags fallen lassen.
Ende der Mehrwertsteuersenkung und Anpassungen beim Elterngeld
SPD und Grüne konnten sich mit der FDP darauf einigen, die zeitweilige Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie auslaufen zu lassen. Diese war aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise auf sieben Prozent gesenkt worden und wird ab Anfang des nächsten Jahres wieder auf 19 Prozent angehoben, wie das „Handelsblatt“ berichtet.
Anhebung der Einkommensgrenze für Elterngeld
Des Weiteren wurde im Rahmen der Verhandlungen eine Anpassung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld vereinbart. Ursprünglich sollte Elterngeld für Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro jährlich entfallen. Nach den neuen Beschlüssen wird die Grenze ab April 2024 auf 200.000 Euro und ab April 2025 auf 175.000 Euro festgelegt.
Gescheiterte Forderungen der FDP
Trotz der Einführung einer höheren Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld, musste die FDP in einer weiteren Forderung zurückstecken. Der Parteichef und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vorgeschlagen, den Grundfreibetrag stärker anzuheben, als ursprünglich geplant, was jedoch abgelehnt wurde. Lindners Vorschlag hätte Steuerzahler zusätzlich um etwa 1,94 Milliarden Euro entlastet.
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