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Mehrheit zweifelt an Angemessenheit eines AfD-Verbotsverfahrens

42 Prozent der deutschen Wahlberechtigten halten das Einleitungsverfahren eines Verbots gegen die AfD durch das Bundesverfassungsgericht für angemessen, so eine kürzlich durchgeführte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest. Hingegen finden 46 Prozent der Befragten das Verfahren unangebracht.

Fraktionsspezifische Stellungnahmen

Unter den einzelnen Parteien zeigt sich ein differenziertes Bild: Die Anhänger der Grünen und der SPD befürworten mit 69 Prozent bzw. 58 Prozent das Verbotsverfahren überwiegend. Bei den Anhängern von CDU/CSU (46 Prozent) ist die Meinung hingegen geteilt und die Anhänger des BSW (55 Prozent) und der AfD selbst (95 Prozent) sehen ein solches Verfahren überwiegend als nicht angemessen an.

Sicht der Bevölkerung auf die AfD

Die Wahrnehmung der AfD in der Bevölkerung ist weitgehend unverändert. Vier von zehn Befragten (45 Prozent; -1 im Vgl. zu Juni 2024) begrüßen es, dass sich die AfD stärker als andere Parteien für einen begrenzten Zuzug von Ausländern und Geflüchteten einsetzt. Dennoch sind es nur 23 Prozent, die der Aussage zustimmen, dass sich die AfD mehr als andere Parteien um die Probleme vor Ort kümmern würde.

Risiko für die Demokratie?

Zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) sehen hingegen in einer starken AfD eine Gefährdung für Demokratie und Rechtsstaat. Dieser Aussage stimmen die Anhänger von den Grünen (95 Prozent), SPD (89 Prozent), Union (82 Prozent), und BSW (52 Prozent) größtenteils zu. Selbst 13 Prozent der AfD-Anhänger sehen in der Stärke ihrer eigenen Partei eine potenzielle Gefahr.

Bemerkenswert ist, dass unter den AfD-Anhängern zwei Drittel (84 Prozent; +18 im Vgl. zu Februar 2024) angeben, dass es ihnen gleichgültig sei, dass die Partei in Teilen als rechtsextrem gilt, solange sie die richtigen Themen anspricht.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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