Um mit der Finanzierung des Hausbaus nicht alleine da zu stehen, macht es Sinn, sich ausführlich über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren. Förderungen gibt es vor allem für energiesparende Neubauten.
Energieeffizientes Bauen für eine klimafreundliche Zukunft
Vielerorts werden Maßnahmen zum Klimaschutz betrieben, wie das Klimaschutz-Programm „Grün statt Grau“ in Osnabrück. Aber auch wer energieeffizient baut und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann sich freuen – und zwar über staatliche Zuschüsse. Im 2020 eingeführten Gebäudeenergiegesetz kann nachgelesen werden, welche energetischen Standards derzeit beim Bauen gelten. Darin finden sich etwa Änderungen durch das Heizungsgesetz. Demnach müssen Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten in anderen Gebieten greift diese Regelung frühestens ab 2026.
Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Mehrfamilienhäuser
Um eine nachhaltige, zukunftsfähige Stadtentwicklung zu ermöglichen, wird Einsatz in Sachen Klimafreundlichkeit belohnt, insbesondere beim Bauen. Ein Mehrfamilienhaus bauen mit Fördermitteln ist möglich wenn man die Voraussetzungen für eines der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Infrage kommen
- Die KFN-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ für Wohngebäude
- Die WEF-Förderung „Wohneigentum für Familien“
So werden Familien beim Bau eines Mehrfamilienhauses gefördert
Familien, die beabsichtigen, ein Haus zu bauen, können seit Juni 2023 Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten erhalten. Die Förderung ist an das Einkommen und an die Energieeffizienz des neuen Hauses gekoppelt. Als Voraussetzung gilt ein geringes bzw. mittleres Einkommen. Bei Nachweis des zusätzlichen „Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude“ (QNG) ist eine erhöhte Förderung möglich. Um Letzteres sicherzustellen, am besten mit einem Bauträger zusammenarbeiten, der sich damit auskennt.
Grundvoraussetzung für die Beantragung der WEF-Förderung ist ein maximales Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro (bei einem Kind). Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich das zulässige Jahreseinkommen um 10.000 Euro. Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Förderkredit bis zu 220.000 Euro bzw. 270.000 Euro (Förderstufe 2)pro Wohneinheit, sofern diese Punkte erfüllt werden:
- Effizienzhaus 40
- Heiztechnik ohne Gas, Öl oder Biomasse
- Lebenszyklusanalyse zum CO²-Ausstoß nach Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude”
- Bei Förderstufe 2 muss zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat nach den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude Plus“ vorliegen
Förderung von „Klimafreundlichem Neubau“
Ein weiteres Programm ist die KFN-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“. Dank diesem sollen nachhaltig gebaute Eigenheime gefördert werden. Um die KFN-Förderung beantragen zu können, muss der Neubau ein Effizienzhaus 40 sein, die Heiztechnik muss ohne Öl, Gas oder Biomasse auskommen. Außerdem muss eine Lebenszyklusanalyse zum CO²-Ausstoß nach den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude“ vorliegen. Dann winkt ein zinsgünstiger Förderkredit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit bzw. bis zu 150.00 Euro pro Wohneinheit in Förderstufe 2.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien
Daneben können Bauherren einen zinsgünstigen Förderkredit für erneuerbare Energien erhalten (Kredit Nr. 270, KfW). Der Förderkredit für Strom und Wärme ist ab einem effektiven Jahreszins von aktuell 5,21 % (Stand: Mai 2024) erhältlich. Er kann für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher verwendet werden, zum Beispiel für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade. Sollen solarthermische Anlagen und Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus verbaut werden, könnte ein Zuschuss im Rahmen der Heizungsförderung erteilt werden.
Weitere Informationen zu Förderungen gibt es direkt bei der KfW.